Festakt zum Präsidentenwechsel am Bundesverfassungsgericht im Badischen Staatstheater Karlsruhe

02.11.2021

Pressemitteilung Nr. 92/2021 vom 29. Oktober 2021

Am 12. November 2021 um 10.30 Uhr findet pandemiebedingt mit zeitlicher Verzögerung ein Festakt zum Präsidentenwechsel am Bundesverfassungsgericht im Badischen Staatstheater Karlsruhe statt, bei dem das Ende der Amtszeit des ehemaligen Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle am 22. Juni 2020 und der Amtsantritt des neuen Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), feierlich begangen werden. Daneben werden auch die Ernennung der neuen Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König, das Ausscheiden des ehemaligen Richters Prof. Dr. Johannes Masing sowie der Amtsantritt der Richterinnen Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein und Prof. Dr. Ines Härtel im Jahre 2020 gewürdigt. Die Festansprache hält Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Nach einer Begrüßung der Vizepräsidentin finden musikalisch eingebettet weitere Ansprachen des ausgeschiedenen und des neuen Präsidenten und des ehemaligen Richters Masing statt.

 

Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich gemäß den nachfolgenden Akkreditierungsbedingungen zum Festakt anmelden.

 

Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten

Akkreditierung

Das Akkreditierungsverfahren endet am Dienstag, den 9. November 2021 um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.
Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per E-Mail möglich. Sie sind an die E-Mail Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de zu richten. Dies gilt auch für die Mitglieder der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. (JPK). Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail Adressen des Gerichts werden nicht berücksichtigt, ebenso wenig Akkreditierungsgesuche, die per Fax eingehen.
Für Akkreditierungsgesuche ist ausschließlich das bereitgestellte Formular zu benutzen. Dieses muss vollständig ausgefüllt sein.
Die Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Nach Ablauf der Frist versendet das Bundesverfassungsgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.
Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.
Die Pressestelle wird die Daten der zum Festakt akkreditierten Medienvertreterinnen und -vertreter nach Ablauf der Akkreditierungsfrist zusätzlich dem Bundeskriminalamt für das dortige Akkreditierungsverfahren übermitteln.
Die Datenschutzbestimmungen können der Datenschutzerklärung des Bundeskriminalamts entnommen werden.

Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe

Für Medienvertreter stehen insgesamt 30 Sitzplätze zur Verfügung.
Vorab sind 15 Sitzplätze für Vollmitglieder (ausgenommen Ehrenmitglieder) der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. (JPK) reserviert.
Die Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Jedes akkreditierte Medium erhält zunächst nur einen Sitzplatz. Ein zweiter Sitzplatz pro Medium wird vergeben, wenn alle fristgerecht akkreditierten Medien mit einem Sitzplatz berücksichtigt worden sind.

Hygiene- und Abstandsregeln

Das Betreten des Badischen Staatstheaters ist nur bei Vorlage eines Genesenen- oder Geimpften-Nachweises oder bei Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24h ist, oder bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48h ist, möglich.
Eine geimpfte Person ist dabei eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises im Sinne von § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (SchAusnahmV) ist. Eine genesene Person ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises im Sinne von § 2 Nummer 5 SchAusnahmV ist. Ein Testnachweis ist ein Nachweis im Sinne von § 2 Nummer 7 SchAusnahmV.
Alle Personen sind während der gesamten Zeit ihres Aufenthalts im Badischen Staatstheater zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind die in § 3 Abs. 2 Nr. 2 CoronaVO BW in der Fassung vom 26. Juli 2021 genannten Personengruppen.

Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung

1. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig. Hierfür werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender mit jeweils maximal zwei Kameras) sowie zwei Fotografen (ein Agenturfotograf und ein freier Fotograf). Die Poolführer verpflichten sich, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen.
2. Anweisungen der Amtsmeister ist Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.
Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker
Für SNG -, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll.
Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Hierfür ist – auch für Medien, die durch Mitglieder der Justizpressekonferenz vertreten sind – ausschließlich das bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular kann innerhalb der festgesetzten Frist per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de übermittelt werden, spätestens bis Donnerstag, 11. November 2021 um 12:00 Uhr.
Anfahrt und Aufbau sind am Vortag des Festaktes nach Absprache mit der Pressestelle sowie am Tag des Festaktes ab 8:30 Uhr möglich.

Aufbau von Studios

Der Aufbau von Studios ist vorab mit der Pressestelle abzustimmen.

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