Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen
Der Rat der Europäischen Union hat Frau Präsidentin des Bun desarbeitsgerichts Inken Gallner durch Beschluss vom 5. De zember 2025 mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berufen.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zur Eig nung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung des Amts einer Richterin oder eines Richters, einer Generalanwäl tin oder eines Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Ge richt der Europäischen Union abzugeben.
Der Ausschuss nach Art. 255 AEUV setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofs oder des Gerichts der Europäischen Union, der Mitglieder der höchsten einzelstaatlichen Gerichte und besonders qualifizierter Juristin nen und Juristen ausgewählt werden.
Vorsitzender des Ausschusses ist der frühere Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Vassilios Skouris.

