Fünfter arbeitsrechtlicher Moot-Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

17.01.2014

Am 16. Januar 2014 fand in Erfurt der nunmehr fünfte vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot-Court Wettbewerb statt. Teilgenommen haben 32 studentische Teams aus insgesamt 17 bundesdeutschen Hochschulen. Damit ist die höchst zulässige Teilnehmerzahl - ebenso wie vor zwei Jahren - erreicht worden. Der Moot-Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Befristungsrechts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richterinnen und Richtern bestehenden Jury ihre Argumente vortragen.

Wie bereits bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes Engagement für arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das rege Interesse der Studierenden am Arbeitsrecht.

Gewonnen haben Frau Kim Caroline Fallenski und Herr Paul Alexander Tophof von der Ruhr-Universität Bochum.

Erfurt, den 16. Januar 2014

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