GmS-OGB: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen
Für die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Vergütung nach § 143 Abs. 1 InsO ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Das hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluss vom 27.9.2010 (GmS-OGB 1/09) entschieden. Er widerspricht damit der Auffassung des IX. Zivilsenats des BGH, der ihm die Frage der Rechtswegzuständigkeit vorgelegt hatte (ZIP 2009, 825, dazu EWiR 2009, 415 (Jacoby)), und bestätigt die Rechtsprechung des 5. Senats des BAG (ZIP 2008, 1499, dazu EWiR 2008, 641 (Stiller); ZIP 2009, 831, dazu EWiR 2009, 495 (Grimm)). Auch in dem Verfahren GmS-OGB 1/09 selbst hatte das BAG seine Auffassung noch einmal bestätigt (ZIP 2009, 1687).