Herr Dr. Markus Weingarth ist neuer Richter am Bundesarbeitsgericht
Der Bundespräsident hat den Richter am Arbeitsgericht Dr. Markus Weingarth, Arbeitsgericht Kiel, mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Herr Dr. Weingarth, geboren 1980 in Berlin, wurde im Jahr 2010 durch die Ludwig-Maximilians-Universität München promo viert. 2013 legte er in Hamburg die Zweite juristische Staats prüfung ab. Nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt trat er 2016 in den Richterdienst des Landes Schleswig-Hol stein ein.
Ab Juli 2017 war Herr Dr. Weingarth als Richter dem Arbeitsge richt Kiel zugewiesen und wurde am 14. November 2019 zum Richter am Arbeitsgericht ernannt. Von September 2018 bis August 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeord net. Seit dem 1. Januar 2026 ist er im Wege der Abordnung beim Landesarbeitsgericht Schles wig-Holstein tätig.
Das Präsidium hat Herrn Dr. Weingarth dem Zweiten Senat zugeteilt. Der Zweite Senat ist im Wesentlichen für die Beendigung und Änderung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung außerhalb der Insolvenz des Arbeitgebers, die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts zustän dig.
Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
Erfurt, 2. März 2026

