Internet-Redaktion: Bundesratskritik an Änderung des Anfechtungsrechts
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Der Bundesrat hat am 23.9.2005 eine kritische Stellungnahme
(BR-Drucksache 618/05-Beschluss,
) zu dem Regierungsentwurf
eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung
des Rechts der Insolvenzanfechtung" beschlossen (BR-Drucksache 618/05,
). Der Bundesrat spricht sich gegen die vorgeschlagene Änderung
der Anfechtungsvorschriften in § 133 InsO aus. Abgelehnt wird auch die
für die Praxis bedeutsame Erweiterung der Masseverbindlichkeiten des §
55 InsO aus. Zustimmung fand lediglich die vorgeschlagene Änderung in §
131 InsO zur Befriedigung durch Zwangsvollstreckung. Die Änderung der
Erledigungserklärung nach §14 InsO (kein zwingende Verfahrenseinstellung
nach Befriedigung der Forderung des antragstellenden Gläubigers) fand im
Bundesrat ebenfalls keinen Zuspruch.
Die Vorschläge zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge wurden im
Grundsatz unterstützt. Der Bundesrat regt aber Änderungen an.
Anders als die Bundesregierung ist der Bundesrat der Auffassung, eine
Änderung in § 38 EStG mache den Entwurf insgesamt zustimmungspflichtig,
es wurde die Streichung dieser Änderung empfohlen.