Internet-Redaktion: Bundesratskritik an Änderung des Anfechtungsrechts

28.09.2005

 

Internetredaktion

Der Bundesrat hat am 23.9.2005 eine kritische Stellungnahme

(BR-Drucksache 618/05-Beschluss,

 

) zu dem Regierungsentwurf

eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung

des Rechts der Insolvenzanfechtung" beschlossen (BR-Drucksache 618/05,

 

). Der Bundesrat spricht sich gegen die vorgeschlagene Änderung

der Anfechtungsvorschriften in § 133 InsO aus. Abgelehnt wird auch die

für die Praxis bedeutsame Erweiterung der Masseverbindlichkeiten des §

55 InsO aus. Zustimmung fand lediglich die vorgeschlagene Änderung in §

131 InsO zur Befriedigung durch Zwangsvollstreckung. Die Änderung der

Erledigungserklärung nach §14 InsO (kein zwingende Verfahrenseinstellung

nach Befriedigung der Forderung des antragstellenden Gläubigers) fand im

Bundesrat ebenfalls keinen Zuspruch.

Die Vorschläge zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge wurden im

Grundsatz unterstützt. Der Bundesrat regt aber Änderungen an.

Anders als die Bundesregierung ist der Bundesrat der Auffassung, eine

Änderung in § 38 EStG mache den Entwurf insgesamt zustimmungspflichtig,

es wurde die Streichung dieser Änderung empfohlen.

 

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