Neue Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof

16.09.2024

Nr. 182/2024 vom 16.09.2024

Der Bundespräsident hat Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Louisa Bartel zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

 

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel ist 59 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1993 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Dort war sie zunächst bei dem Amtsgericht und Landgericht Karlsruhe sowie bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig. Bei dem Landgericht Karlsruhe wurde sie im Dezember 1996 zur Richterin am Landgericht ernannt. Von dort war sie in der Zeit von Januar 2001 bis Mai 2004 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und im Anschluss für annähernd neun Monate zur Erprobung an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Im Februar 2005 wurde sie bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Ende November 2012 wechselte sie als Vorsitzende Richterin an das Landgericht Karlsruhe.    

 

Seit dem 9. April 2015 ist Frau Dr. Bartel Richterin am Bundesgerichtshof. Sie war zunächst dem 2. Strafsenat zugewiesen und gehörte seit dem 12. November 2018 dem 4. Strafsenat an, der für strafrechtliche Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken zuständig ist sowie in Spezialzuständigkeit bundesweit für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen. Seit dem 4. Juli 2022 war sie die stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. Für den 4. Strafsenat gehörte sie seit dem 12. November 2018 dem Großen Senat für Strafsachen an, zunächst als stellvertretendes Mitglied und seit dem 1. Januar 2022 als ordentliches Mitglied. Zudem war sie für den 4. Strafsenat zunächst als stellvertretendes Mitglied und seit dem 4. Juli 2022 als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Vom 1. Januar 2019 bis 14. Februar 2020 waren Frau Dr. Bartel neben ihrer Tätigkeit im 4. Strafsenat zudem die Aufgaben des Ermittlungsrichters V übertragen. Neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit war sie vom 8. November 2016 bis 29. Februar 2024 stellvertretende Pressesprecherin des Bundesgerichtshofs. Seit dem 15. Juli 2022 ist sie stellvertretendes Mitglied des Präsidialrats.

 

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Bartel den Vorsitz des 6. Strafsenats übertragen, der für Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg, Rostock und Saarbrücken zuständig ist. 

 

Karlsruhe, den 16. September 2024

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