Neuer Senatsvorsitzender beim Bundesfinanzhof

21.03.2005

Bundesfinanzhof

Dr. Dietmar Gosch wurde vom Bundespräsidenten zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof (BFH) in München ernannt. Er übernimmt - als Nachfolger des Ende Februar 2005 in den Ruhestand getretenen Prof. Dr. Franz Wassermeyer - den Vorsitz im I. Senat, der sich im Wesentlichen mit Körperschaftsteuer-, Außensteuer- und Umwandlungssteuerrecht befasst.

Dietmar Gosch begann seine Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit im Jahr 1979 in der Hamburger Finanzverwaltung und wechselte bereits Ende 1983 als Richter zum Finanzgericht Hamburg. Am 16. Juli 1991 wurde er - nach Wahl durch den Richterwahlausschuss - zum Richter am BFH ernannt. Hier gehörte er zunächst dem hauptsächlich für die ertragsteuerliche Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden zuständigen XI. Senat an; seit Juni 1995 ist er Mitglied im I. Senat, seit Januar 2004 auch Mitglied im Großen Senat des BFH. Neben seiner originären richterlichen Tätigkeit ist er seit mehreren Jahren Mitglied des Richterrats des Gerichts.

Der Fachwelt ist Dietmar Gosch durch Abhandlungen zu den verschiedensten steuerlichen Themen bekannt. Er ist u.a. Herausgeber eines Kommentars zum Körperschaftsteuergesetz und Mitautor führender Kommentare zum Einkommensteuerrecht.

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