Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Benda verstorben

03.03.2009

Bundesverfassungsgericht

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Benda ist heute, am 2. März 2009, im Alter von 84 Jahren verstorben.

Ernst Benda wurde am 15. Januar 1925 in Berlin geboren. Dort machte er auch 1943 sein Abitur. Nach Kriegsende studierte er Jura an der Humboldt-Universität Berlin und setzte im Frühjahr 1948

sein Studium an der Freien Universität Berlin fort. In den Jahren 1949 bis 1950 studierte Ernst Benda Journalistik und politische Wissenschaften an der Universität Wisconsin in Madison/Wisconsin (USA).

Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 1955 arbeitete er als Rechtsanwalt in Berlin.

Ernst Benda war von 1951 bis 1954 Fraktionsvorsitzender der Bezirksverordnetenversammlung Spandau und von 1955 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1957 wurde er

als CDU-Mitglied in den Deutschen Bundestag gewählt, 1967 zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern ernannt und vom 2. April 1967 bis 20. Oktober 1969 war er

Bundesminister des Innern.

Am 8. Dezember 1971 wurde Ernst Benda durch Bundespräsident Gustav Heinemann zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Am 20. Dezember 1983 trat er in den Ruhestand. Danach folgte er dem Ruf auf eine ordentliche Professur an der Universität Freiburg, war Präsident des Evangelischen Kirchentages, wirkte als Gutachter und Berater in vielfacher Weise im In- und Ausland und veröffentlichte zahlreiche Publikationen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier äußerte sich zutiefst betroffen über den Tod von Ernst Benda, der als Präsident das Erscheinungsbild des Bundesverfassungsgerichts mehr als ein Jahrzehnt geprägt und gestaltet hat und nicht nur eine "große Richterpersönlichkeit, sondern auch ein vielseitig interessierter und engagierterVerfassungsrechtler" war. Benda habe während seiner Amtszeit als Vorsitzender des Ersten Senats maßgeblich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestaltet und hat die verfassungsrechtliche und politische Entwicklung in Deutschlands beeinflusst. Neben zahlreichen anderen Entscheidungen hat Ernst Benda u.a. an den Urteilen zur Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs (1 BvF 1/74 u.a.) und zu den Grenzen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle bei der Bekämpfung lebensbedrohender terroristischer Erpressungen (Fall Schleyer, 1 BvQ 5/77) mitgewirkt. Aber auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Volkszählungsurteil), das dieses Jahr seinen 25. Geburtstag feiert und an Aktualität bis heute nichts verloren hat, hat er entscheidend mitgeprägt. Die Bedeutung des Verstorbenen für das Bundesverfassungsgericht geht weit über diese in der Öffentlichkeit besonders wahrgenommenen Entscheidungen hinaus. Ernst Benda hat daher nach seinem Ausscheiden eine große Lücke im Bundesverfassungsgericht hinterlassen.

Präsident a.D. Prof. Dr. Benda hat für seine außerordentlichen Leistungen zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen erhalten. Im Jahr 1974 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg verliehen und im Jahr 1978 wurde er zum Honorarprofessor im Fach Rechtswissenschaft der Universität Trier ernannt. Er erhielt das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, das Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik und das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich. Im Jahr 1987 wurde er mit dem Heinz-Herbert-Karry-Preis ausgezeichnet.

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