Richter am Bundesarbeitsgericht Malte Creutzfeldt im Ruhestand

01.10.2018

Mit Ablauf des 30. September 2018 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Malte Creutzfeldt in den Ruhestand getreten.

Herr Creutzfeldt war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung ab Januar 1983 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. Im Januar 1993 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Freistaats Thüringen ein und wurde dort an verschiedenen Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht eingesetzt. Im Oktober 1998 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Eisenach ernannt. Er wurde im Mai 2005 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen und dem Vierten Senat zugeteilt. Seit 2009 war er stellvertretender Vorsitzender.

In die Zeit seiner Tätigkeit fiel eine grundlegende Neuorientierung des Tarifrechts, die sich in tiefgreifenden Änderungen der Rechtsprechung zur sog. „Gleichstellungsabrede“, zu tariflichen Differenzierungsklauseln und insbesondere zur betrieblichen Tarifeinheit zeigte und letztlich zu dem in der Öffentlichkeit vieldiskutierten „Tarifeinheitsgesetz“ führte. Auch die Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs für die Anwendung oder Geltung von Tarifverträgen wurden einer weitgehenden Neubestimmung unterzogen, die in einer wesentlichen Frage ua. auch die Zustimmung des Europäischen Gerichtshofes fand.

Als langjähriges Mitglied des Präsidiums hat sich Herr Creutzfeldt mit Tatkraft und Geschick für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Mit seinem Ausscheiden verliert das Gericht einen fachlich hoch geschätzten, anerkannten und allseits beliebten Richter.

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