Richter am Bundesgerichtshof Burkhard Pauge im Ruhestand

01.04.2015

Richter am Bundesgerichtshof Burkhard Pauge wird mit Ablauf des 31. März 2015 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Pauge wurde am 6. Dezember 1949 in Strang (jetzt Bad Rothenfelde), Kreis Osnabrück, geboren. Nach Ablegung seiner juristischen Staatsexamina trat er Ende Mai 1976 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im September 1980 wurde er zum Richter am Landgericht Münster ernannt und im September 1988 zum Richter am Oberlandesgericht Hamm befördert. Von März 1996 bis Februar 1999 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet.

Am 2. April 2001 wurde Herr Pauge zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat an. Seit dem Jahre 2008 ist er zugleich Vertreter der nicht ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes und seit dem Jahre 2009 auch stellvertretendes Mitglied im Senat für Patentanwaltssachen. Die Rechtsprechung insbesondere des VI. Zivilsenats hat Herr Pauge in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten maßgeblich mitgeprägt.

Karlsruhe, den 31. März 2015

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