Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Klinkhammer im Ruhestand
Nr. 239/2025 vom 30.12.2025
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Klinkhammer wird mit Ablauf des 31. Dezember 2025 in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. Klinkhammer wurde am 14. Mai 1961 in Euskirchen geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juli 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Kleve und dem Amtsgericht Moers eingesetzt. Im Dezember 1993 wurde er bei dem Amtsgericht Moers zum Richter am Amtsgericht ernannt. Von dort war er in der Zeit von Oktober 1998 bis Mai 1999 zur Erprobung an das Oberlandesgericht Düsseldorf abgeordnet. Im Dezember 1999 erfolgte dort seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht.
Am 2. Juni 2008 wurde Herr Prof. Dr. Klinkhammer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem war er Mitglied des für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständigen XII. Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er in der Zeit vom 18. Dezember 2012 bis 31. Mai 2020 war. Für den XII. Zivilsenat war er ab dem 1. Januar 2011 zunächst als stellvertretendes Mitglied und ab dem 3. Mai 2016 als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Im Juni 2017 wurde ihm durch die Philipps-Universität Marburg eine Honorarprofessur verliehen.
In seiner über siebzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Klinkhammer die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 30. Dezember 2025

