Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Jürgen Kühling feiert seinen 75. Geburtag

27.04.2009

Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Jürgen Kühling vollendet am 27. April 2009 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats vom 12. Juli 1989 bis zum 23. Januar 2001 an.

Dr. Kühling studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg, Göttingen, München und Rom. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen und einer Promotion arbeitete er von 1965 bis 1966 in der Rechtsabteilung der Volkswagenwerk AG in Wolfsburg, anschließend war er als Verwaltungsrichter in Hannover tätig und währenddessen ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das

Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. 1972 widmete er sich im Niedersächsischen Justizministerium der Reform der Juristenausbildung. Im Jahr 1979 wurde er Richter am Bundesverwaltungsgericht und nach weiteren zehn Jahren zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

Am Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das Arbeitsrecht einschließlich der betrieblichen Altersversorgung, das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das Mutterschutzrecht.

Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Ersten Senats insbesondere zum Arbeitsrecht mitgewirkt, so etwa an den Entscheidungen zum Ruhen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst auf Grund des Einigungsvertrages (BVerfGE 84, 133), zum Nachtarbeitsverbot für Frauen (BVerfGE 85, 191), zur Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen (BVerfGE 89, 276), zum Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks und zu Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen Dienst (BVerfGE 98, 365). Durch diese und weitere Entscheidungen hat das Arbeitsrecht neue und richtungsweisende Akzente erhalten.

Dr. Kühling lebt heute in Hamburg.

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