Richterin am Bundesarbeitsgericht Birgit Reinecke im Ruhestand
Bundesarbeitsgericht
Mit Ablauf des 30. April 2009 ist die Richterin am
Bundesarbeitsgericht Birgit Reinecke in den Ruhestand
getreten.
Frau Reinecke wurde im April 1944 in Glückstadt an
der Elbe geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften
in Berlin, München und Bonn. Während ihres Referendariats
war sie als Verwalterin einer wissenschaftlichen
Assistentenstelle am Institut für Zivilprozessrecht
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-
Universität in Bonn (Direktor Prof. Dr. Friedhelm
Gaul) tätig. Nach Abschluss des zweiten juristischen
Staatsexamens trat sie 1973 in den richterlichen
Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-
Westfalen ein. Sie war an den Arbeitsgerichten
Bonn und Siegburg eingesetzt, zu dessen Direktorin sie 1991 wurde. Mit Wirkung
zum 1. Januar 1997 wurde sie zur Richterin am Bundesarbeitsgericht gewählt und
dort dem Neunten Senat zugeteilt. Seit 2002 war sie dessen stellvertretende Vorsitzende.
Frau Reinecke hat die Rechtsprechung des Neunten Senats maßgeblich mitgeprägt.
Dies gilt insbesondere für die grundlegenden Entscheidungen zum Recht der Teilzeitarbeit,
des Mutterschutzes und der Elternzeit sowie zum Zeugnisrecht.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit hat sich Frau Reinecke als Autorin für das Arbeitsrecht
engagiert. In einem Standardwerk der Personalarbeit hat sie die Ergebnisse
der Rechtsprechung praxisgerecht aufbereitet. Außerdem hat sie an Kommentaren
zum Mutterschutz- und Elternzeitgesetz sowie zum Tarifvertragsrecht mitgewirkt.
Als langjähriges Mitglied des Richterrats und des Präsidiums hat sich Frau Reinecke
mit Tatkraft und Geschick für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Die Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesarbeitsgerichts hat sie als stellvertretende Pressesprecherin
mit großem Engagement unterstützt. Mit ihrem Ausscheiden verliert das Gericht
eine fachlich geschätzte, anerkannte und allseits beliebte Richterin.