Richterin am Bundesarbeitsgericht Birgit Reinecke im Ruhestand

04.05.2009

Bundesarbeitsgericht

Mit Ablauf des 30. April 2009 ist die Richterin am

Bundesarbeitsgericht Birgit Reinecke in den Ruhestand

getreten.

Frau Reinecke wurde im April 1944 in Glückstadt an

der Elbe geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften

in Berlin, München und Bonn. Während ihres Referendariats

war sie als Verwalterin einer wissenschaftlichen

Assistentenstelle am Institut für Zivilprozessrecht

der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-

Universität in Bonn (Direktor Prof. Dr. Friedhelm

Gaul) tätig. Nach Abschluss des zweiten juristischen

Staatsexamens trat sie 1973 in den richterlichen

Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-

Westfalen ein. Sie war an den Arbeitsgerichten

Bonn und Siegburg eingesetzt, zu dessen Direktorin sie 1991 wurde. Mit Wirkung

zum 1. Januar 1997 wurde sie zur Richterin am Bundesarbeitsgericht gewählt und

dort dem Neunten Senat zugeteilt. Seit 2002 war sie dessen stellvertretende Vorsitzende.

Frau Reinecke hat die Rechtsprechung des Neunten Senats maßgeblich mitgeprägt.

Dies gilt insbesondere für die grundlegenden Entscheidungen zum Recht der Teilzeitarbeit,

des Mutterschutzes und der Elternzeit sowie zum Zeugnisrecht.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit hat sich Frau Reinecke als Autorin für das Arbeitsrecht

engagiert. In einem Standardwerk der Personalarbeit hat sie die Ergebnisse

der Rechtsprechung praxisgerecht aufbereitet. Außerdem hat sie an Kommentaren

zum Mutterschutz- und Elternzeitgesetz sowie zum Tarifvertragsrecht mitgewirkt.

Als langjähriges Mitglied des Richterrats und des Präsidiums hat sich Frau Reinecke

mit Tatkraft und Geschick für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Die Öffentlichkeitsarbeit

des Bundesarbeitsgerichts hat sie als stellvertretende Pressesprecherin

mit großem Engagement unterstützt. Mit ihrem Ausscheiden verliert das Gericht

eine fachlich geschätzte, anerkannte und allseits beliebte Richterin.

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