Richterin am Bundesgerichtshof Möhring im Ruhestand
Nr. 039/2026 vom 27.02.2026
Richterin am Bundesgerichtshof Praxedis Möhring wird mit Ablauf des 28. Februar 2026 in den Ruhestand treten.
Frau Möhring wurde am 2. Dezember 1959 in Bremen geboren. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Februar 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg, dem Landgericht Mannheim und dem Amtsgericht Karlsruhe eingesetzt. Im Februar 1990 wurde sie bei der Staatsanwaltschaft Mannheim zur Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt. Von dort war Frau Möhring in der Zeit von Januar 1992 bis August 1993 an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgeordnet, um dort die Arbeitsgruppe zur Aufklärung kriminellen Regierungshandelns in der DDR zu unterstützen. Ab Mai 1994 war sie als Richterin am Landgericht bei dem Landgericht Heidelberg tätig, bis sie im Januar 1997 für drei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet wurde. Im Laufe dieser Abordnung wechselte sie im Mai 1999 unter gleichzeitiger Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht in den höheren Justizdienst des Freistaates Sachsen. Nach Ende der Abordnung an den Bundesgerichtshof gehörte sie dort in den Jahren 2000 bis 2005 bei dem Oberlandesgericht Dresden verschiedenen Zivilsenaten an, bevor sie im Januar 2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht an das Landgericht Dresden wechselte und dort den Vorsitz einer Wirtschaftsstrafkammer übernahm. Im Mai 2008 kehrte sie mit Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Dresden zurück.
Am 1. November 2010 wurde Frau Möhring zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem war sie Mitglied des IX. Zivilsenats, der im Wesentlichen zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrechts sowie für Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater. Mit Einrichtung des VIa. Zivilsenats am 1. August 2021 als Hilfsspruchkörper für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, übernahm sie dort mit dem überwiegenden Teil ihrer Arbeitskraft den stellvertretenden Vorsitz. Zugleich wurde sie für den Hilfsspruchkörper als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
In ihrer über fünfzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Frau Möhring die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats und zuletzt auch des VIa. Zivilsenats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 27. Februar 2026

