Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Karin Graßhof feiert ihren 75. Geburtstag

22.06.2012

Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Karin Graßhof vollendet am 25. Juni 2012 ihr 75. Lebensjahr.

Karin Graßhof studierte Rechtswissenschaften in Kiel und Lausanne. Nach anschließender Promotion und Ablegung des Zweiten Staatsexamens begann sie ihre juristische Laufbahn als Richterin am Landgericht, zunächst in Kiel und sodann - nach einer zweijährigen Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz - am Landgericht in Bonn. Von 1975 bis 1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen in Düsseldorf. Anschließend war sie als Richterin am Oberlandesgericht Köln tätig, bis sie 1984 zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt wurde, wo sie einem Zivilsenat angehörte. Prof. Dr. Karin Graßhof gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 6. Oktober 1986 bis zum 15. Oktober 1998 an. Ihr Dezernat umfasste unter anderem das Wahlrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht und das Auslieferungsrecht. Als Berichterstatterin wirkte sie an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des Zweiten Senats mit, so etwa an den Entscheidungen über die Regelungen zur ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages 1990 (BVerfGE 82, 322), das kommunale Ausländerwahlrecht in Schleswig Holstein (BVerfGE 83, 37) sowie über die Grundmandatsklausel des Bundeswahlgesetzes (BVerfGE 95, 408), die Verfassungsmäßigkeit von Überhangmandaten bei der Bundestagswahl (BVerfGE 95, 335) und über die Nachfolge bei Überhangmandaten (BVerfGE 97, 317). Zudem war Karin Graßhof Mitglied der im Juli 1996 vom Bundesminister der Justiz eingesetzten Kommission „Entlastung des Bundesverfassungsgerichts“.

Im Februar 1999 wurde sie von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zur Honorarprofessorin ernannt. Frau Prof. Dr. Karin Graßhof lebt heute in Bonn.

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