„Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle und des Vizepräsidenten Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof hat vom 2. bis 3. November 2014 am sogenannten Sechser-Treffen der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen. Das Treffen findet regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und wurde in diesem Jahr vom Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein ausgerichtet. Die Themen der Fachgespräche umfassten unter anderem das Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Grundrechteschutz, das Spannungsverhältnis zwischen Informationsfreiheit, Geheimhaltungsbedürftigkeit und Datenschutz sowie verfassungsrechtliche Aspekte der Bankenrettung.