Studierende der Bucerius Law School Hamburg gewinnen den Moot Court Wettbewerb 2019 im Bundesfinanzhof

15.10.2019

Den Moot Court 2019 zum Steuerrecht hat ein Team aus Studierenden der Bucerius Law School Hamburg gewonnen. Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft und der Bundesfinanzhof veranstalten diesen ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum stammenden Wettbewerb. Im Bundesfinanzhof verhandeln dabei Studierende in Teams als Prozessbevollmächtigte zwei Fälle auf dem Gebiet des Steuerrechts vor einer hochrangig besetzten Jury.

Der Moot Court, der alle zwei Jahre im Bundesfinanzhof stattfindet, richtet sich an Studierende der Hochschulen in Deutschland und Österreich mit dem Ziel, ihr theoretisches Wissen im Steuerrecht praxisnah anzuwenden. Hierzu werden im Vorfeld zwei Fälle in anonymisierter Form an die Teilnehmenden ausgegeben. An die Stelle des Gerichts tritt eine Jury, der neben dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs je ein hochrangiger Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie ein weiterer Richter des Bundesfinanzhofs angehören.

Im diesjährigen Finale standen sich am 10. und 11. Oktober 2019 Studierende der Bucerius Law School Hamburg, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Ludwig-Maximilians-Universität München gegenüber, die jeweils die Rolle eines Revisionsklägers oder –beklagten einnahmen. Sie hatten sich unter 13 teilnehmenden Hochschulen für die Endausscheidung qualifiziert. Neben den Gewinnern der Bucerius Law School Hamburg belegten die Studierenden der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover den zweiten und die der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg den dritten Platz.

Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hob die herausragenden Leistungen aller an der Endausscheidung teilnehmenden Studierenden hervor und überreichte den Gewinnern aus Hamburg den von der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht gestifteten Geldpreis in Höhe von 1.000€.

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