Verlängerung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts bis zum 15. Mai 2020

04.05.2020

Pressemitteilung Nr. 30/2020 vom 30. April 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie als funktionsfähig erwiesen. Ungeachtet der getroffenen Schutzmaßnahmen konnten in den Monaten März und April zahlreiche Verfahren - insbesondere Eilverfahren mit Bezug zu den Eindämmungsmaßnahmen - zum Abschluss gebracht werden. Angesichts des Fortdauerns der Pandemie bleiben allerdings die mit Pressemitteilung Nr. 19a/2020 bekannt gemachten Maßnahmen bis zum 15. Mai 2020 in Kraft. So wird in allen Arbeitsbereichen weiter in einem Zwei-Schichten-System gearbeitet, das im Krankheitsfall den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht ermöglicht. Zudem bleiben Außenkontakte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das Notwendigste beschränkt und es finden weder Auslandsreisen noch Besuche ausländischer Delegationen statt. Auch bleibt das Gerichtgebäude grundsätzlich für die Öffentlichkeit geschlossen.

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