Vierter arbeitsrechtlicher Moot-Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

20.01.2012

Am 19. Januar 2012 fand in Erfurt der nunmehr vierte vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot-Court Wettbewerb statt. Teilgenommen haben 32 studentische Teams aus insgesamt 17 bundesdeutschen Hochschulen. Damit ist die höchst zulässige Teilnehmerzahl - ebenso wie vor zwei Jahren - erreicht worden.

Der Moot-Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studenten der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Rechts der Rückzahlung von Fortbildungskosten fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richtern bestehenden Jury ihre Argumente vortragen.

Wie bereits bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes Engagement für arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das rege Interesse der Studierenden am Arbeitsrecht.

Gewonnen haben Elisabeth Wulf, Anika Sonnenberg und Gero Thole von der Bucerius Law School.

Erfurt, den 20. Januar 2012

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