Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Rudi Müller-Glöge im Ruhestand

01.02.2017

Mit Ablauf des 31. Januar 2017 ist der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Rudi Müller-Glöge in den Ruhestand getreten.

Herr Dr. Müller-Glöge wurde im August 1951 in Hitzacker geboren. Nach einer Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung war er bis zum Beginn des Studiums als Regierungsinspektor bei verschiedenen Landesbehörden in Niedersachsen beschäftigt. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und wurde promoviert. Im April 1982 trat er in die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und wurde bei verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt.

Im Februar 1989 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen ernannt. Ab November 1990 war er nach Sachsen-Anhalt abgeordnet und leitete dort eine Abteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

Im Juli 1991 wurde Herr Dr. Müller-Glöge zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen und zunächst dem Achten Senat zugeteilt. Ab Juni 1999 gehörte er dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts an. Diesen leitete er seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht im September 2001. Der Fünfte Senat ist zuständig vor allem für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz.

Herr Dr. Müller-Glöge hat die Rechtsprechung auf diesen Gebieten maßgeblich geprägt und fortentwickelt, vor allem im Bereich der gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmern sowie des tariflichen und gesetzlichen Mindestlohns.

Am 1. Oktober 2009 wurde Herr Dr. Müller-Glöge zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt und hat seitdem die Verantwortung für das Gericht - auch als langjähriges Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats - mitgetragen. Herr Dr. Müller-Glöge hat sich mit seiner Persönlichkeit und seinem Engagement um das gute kollegiale Miteinander im Gericht sehr verdient gemacht. Die Belange der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren ihm dabei ein besonderes Anliegen.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Müller-Glöge als Mitherausgeber des Erfurter Kommentars zum Arbeitsrecht hervorgetreten und wirkt als Autor zu verschiedensten Themen an namhaften Standardkommentaren mit.

Mit Herrn Dr. Müller-Glöge verlässt ein Kollege die aktive Richterschaft des Bundesarbeitsgerichts, der wegen seines Sachverstands, seines Scharfsinns und seines humorvollen und herzlichen Temperaments allseits hochgeschätzt wird. Erfurt, den 1. Februar 2017

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