Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König scheidet aus dem Amt

08.10.2025

Am heutigen Tage hat Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Damit endete nach Erreichen der Altersgrenze die Amtszeit von Prof. Dr. Doris König als Vizepräsidentin, Vorsitzende des Zweiten Senats und Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Wegen ihrer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland hat ihr der Bundespräsident bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Prof. Dr. Doris König wurde am 25. Juni 1957 in Kiel geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Jahr 1980 legte sie das Erste juristische Staatsexamen ab. Im Anschluss absolvierte Prof. Dr. Doris König ein Postgraduiertenstudium an der University of Miami School of Law und erwarb im Jahr 1982 einen „Master of Comparative Law“ (M.C.L). Das Zweite juristische Staatsexamen legte sie im Jahr 1986 ab und arbeitete danach als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (seit 1995 „Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht“). Im Jahr 1989 wurde Prof. Dr. Doris König in Kiel promoviert. Von 1989 bis 1992 war sie als Richterin am Landgericht in Hamburg tätig und kehrte von 1992 bis 1998 als wissenschaftliche Assistentin an das Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zurück. Im Jahr 1998 wurde Prof. Dr. Doris König in Kiel habilitiert. Von 1999 bis 2000 übernahm sie Lehrstuhlvertretungen an der Universität des Saarlandes, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Ab 2000 war Prof. Dr. Doris König Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Im Jahr 2007 lehnte sie einen Ruf an die Universität Hamburg ab. Von 2005 bis 2007 war Prof. Dr. Doris König Vizepräsidentin der Bucerius Law School in Hamburg und von 2012 bis 2014 deren Präsidentin. Prof. Dr. Doris König war von 2004 bis 2014 Mitglied des Völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes sowie von 2004 bis 2017 Vorsitzende des Vorstands der Internationalen Stiftung für Seerecht (International Foundation for the Law of the Sea – IFLOS). Von 2007 bis 2015 war sie als Mitglied des Vorstands der Studienstiftung des deutschen Volkes tätig. Seit dem Jahr 2008 ist Prof. Dr. Doris König deutsches Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag und seit 2012 Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht (seit Juni 2014 beurlaubt). Von 2007 bis 2019 war sie stellvertretende deutsche Schiedsrichterin und seit 2019 ist sie Schlichterin des Vergleichs- und Schiedsgerichtshofs der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Prof. Dr. Doris König wurde am 21. Mai 2014 durch den Deutschen Bundestag zum Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt und vom Bundespräsidenten am 2. Juni 2014 zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Nach ihrer Wahl am 18. Juni 2020 durch den Deutschen Bundestag wurde Prof. Dr. Doris König am 22. Juni 2020 zur Vizepräsidentin und Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Ihr Dezernat umfasste insbesondere das Auslieferungsrecht, das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das Staatsangehörigkeitsrecht, das Vertriebenenrecht, das Recht der Maßnahmen im Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft, von Unterbringungen und von sonstigen Freiheitsentziehungen sowie später auch das Waffenrecht, das Recht des Versicherungswesens und Verfahren aus sämtlichen Rechtsgebieten, bei denen die Auslegung und Anwendung von Völkerrecht überwiegen.

Während ihrer Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht hat Prof. Dr. Doris König als Berichterstatterin zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Dazu zählen die Entscheidungen in Sachen „Computerkriminalität“ (BVerfGE 142, 234), „medizinische Zwangsbehandlung“ (BVerfGE 146, 294), „Europäischer Haftbefehl Auslieferung nach Rumänien“ (BVerfGE 147, 364), „Fixierungen bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung“ (BVerfGE 149, 293), „Rumänien II“ (BVerfGE 156, 182), „Patientenverfügung im Maßregelvollzug“ (BVerfGE 158, 131), „Gefangenenvergütung II“ (BVerfGE 166, 196) sowie „Drohneneinsatz Ramstein“ (2 BvR 508/21).

Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Doris König verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche wichtige Urteile, so die Entscheidungen in Sachen „ERatG – NGEU“ (BVerfGE 164, 193), „Parteienfinanzierung – Absolute Obergrenze“ (BVerfGE 165, 206), „Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung (BVerfGE 166, 93), „Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen“ (BVerfGE 166, 359), „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ (BVerfGE 167, 86), „Bundestagswahl Berlin – Wahlprüfung“ (BVerfGE 167, 329), „Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat“ (BVerfGE 168, 193) sowie „Bundeswahlgesetz 2023“ (BVerfGE 169, 236).

Dr. Sigrid Emmenegger, geboren 1976 in Freiburg im Breisgau, tritt als Nachfolgerin von Prof. Dr. Doris König in den Zweiten Senat ein. Sie war seit 2021 Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Dr. Sigrid Emmenegger wurde am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt und hat heute vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.

Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold folgt auf Prof. Dr. Doris König als neue Vizepräsidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

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