Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Edith Gräfl im Ruhestand

01.09.2021

Nr. 24/21

Mit Ablauf des 31. August 2021 ist die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Edith Gräfl in den Ruhestand getreten.

Frau Gräfl war nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung zu-nächst als Rechtsanwältin tätig. Im Dezember 1982 trat sie in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und war dort an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. Im Januar 1994 wechselte sie in die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit, zunächst an das Arbeitsgericht Chemnitz als weitere aufsichtsführende Richterin bei gleichzeitiger Abordnung zum Sächsischen Landes-arbeitsgericht. Im Januar 1995 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Sächsischen Landesarbeitsgericht ernannt.

Frau Gräfl wurde im Februar 1998 zur Richterin am Bundesarbeits-gericht berufen und war zunächst dem Sechsten Senat zugeteilt. Nach einem Wechsel in den Siebten Senat als stellvertretende Vorsitzende wurde sie im Juli 2010 zur Vorsitzenden Rich-terin am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem für die betriebliche Altersversorgung zu-ständigen Dritten Senat zugeteilt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 übernahm Frau Gräfl den Vorsitz im Siebten Senat, der im Wesentlichen zuständig ist für das formelle Betriebsverfas-sungs- und Personalvertretungsrecht sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf-grund einer Befristung.

Frau Gräfl setzte während ihrer Tätigkeit im Dritten Senat im gesamten Betriebsrentenrecht richtungsweisende Akzente. Vor allem hervorzuheben ist die Rechtsprechung zur Neuord-nung von Versorgungsregelungen, zu Rentenanpassungen, zum Antidiskriminierungsrecht sowie zur Einstandspflicht des Arbeitgebers für die über Pensionskassen durchzuführenden Versorgungsleistungen. Nach ihrem Wechsel in den Siebten Senat hat sie die Rechtsprechung zum Befristungsrecht, das während ihrer Amtszeit in weiten Teilen neu kodifiziert wurde, entscheidend geprägt. Unter ihrem Vorsitz hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts wesentlich dazu beigetragen, die Anforderungen des nationalen Befristungsrechts mit denen des Grundgesetzes und des Unionsrechts in Einklang zu bringen. Zudem hat sie die Recht-sprechung des Siebten Senats im Anschluss an die Änderung zahlreicher organisatorischer Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz im Jahr 2001 grundlegend beeinflusst. Vor allem 2

sind die Grundsätze für Vergütungsansprüche von Mandatsträgern weiter ausgestaltet und die Voraussetzungen für die Ausübung von Beteiligungsrechten bei unternehmensübergrei-fenden Betriebsstrukturen und Konzernsachverhalten einer Klärung zugeführt worden. In al-len Senaten, in denen sie tätig war, setzte sie sich erfolgreich für Transparenz und Beständig-keit von Rechtsprechung ein mit dem Ziel, Rechtsfrieden durch das notwendige Maß an Rechtssicherheit zu stiften.

Frau Gräfl war von 2008 bis 2014 Präsidentin des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes und hat sich auch hier mit herausragendem Engagement für die Anliegen der Arbeitsgerichtsbar-keit und den Dialog zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite eingesetzt.

Als langjähriges Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats des Bundesarbeitsgerichts hat sich Frau Gräfl viele Jahre mit ganzer Kraft und großem Erfolg für die Belange der Richter-schaft engagiert. Ihr freundliches Wesen, ihr Sachverstand und ihre Kollegialität werden hochgeschätzt.

Das Bundesarbeitsgericht verliert mit ihr eine außergewöhnliche Richterpersönlichkeit, die sich um das Arbeitsrecht und das Bundesarbeitsgericht sehr große Verdienste erworben hat.

Erfurt, den 1. September 2021

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