Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Dr. Werner Hein im Ruhestand
Bundesfinanzhof
Am 31. Dezember 2005 ist der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Dr.
Werner Hein in den gesetzlichen Ruhestand getreten.
Dr. Werner Hein, in Kassel geboren und aufgewachsen, trat nach dem Abitur im
Jahr 1960 in den gehobenen Dienst der hessischen Finanzverwaltung ein. Als
Steuerinspektor verließ er vier Jahre später die Verwaltung, studierte in
Frankfurt am Main an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
Rechtswissenschaften und trat 1972 nach den beiden juristischen Staatsexamen
und der Promotion zum Dr. jur. wieder in den höheren Dienst der hessischen
Finanzverwaltung. Im Anschluss an eine zweijährige Dozententätigkeit an der
heutigen Verwaltungsfachhochschule des Landes Hessen in Rotenburg/Fulda
wechselte er im Dezember 1975 als Richter an das Hessische Finanzgericht in
Kassel. Im Februar 1984 wurde er zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt.
Im obersten Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen war Dr. Werner Hein
Mitglied im VII. Senat, den er seit Ernennung zum Vorsitzenden Richter am
Bundesfinanzhof im Februar 1998 auch leitete. Sowohl im Fachsenat, der neben
Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit dem Haftungs- und
Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem
Steuerberatungsrecht befasst ist, als auch im Großen Senat, dem er viele
Jahre angehörte, hat Dr. Werner Hein grundlegende und richtungweisende
Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Sein Wirken blieb jedoch nicht auf die
rein richterliche Tätigkeit beschränkt, wie seine Mitgliedschaft im Präsidium
und Präsidialrat des Gerichts belegen. Als langjähriges Mitglied im
Bibliotheksausschuss - fünf Jahre führte er den Vorsitz in diesem Gremium -
hat er schließlich mit großem Engagement zu dem anerkanntermaßen hohen
Standard der Gerichtsbibliothek beigetragen.