Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Dr. Werner Hein im Ruhestand

04.01.2006

Bundesfinanzhof

Am 31. Dezember 2005 ist der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Dr.

Werner Hein in den gesetzlichen Ruhestand getreten.

Dr. Werner Hein, in Kassel geboren und aufgewachsen, trat nach dem Abitur im

Jahr 1960 in den gehobenen Dienst der hessischen Finanzverwaltung ein. Als

Steuerinspektor verließ er vier Jahre später die Verwaltung, studierte in

Frankfurt am Main an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität

Rechtswissenschaften und trat 1972 nach den beiden juristischen Staatsexamen

und der Promotion zum Dr. jur. wieder in den höheren Dienst der hessischen

Finanzverwaltung. Im Anschluss an eine zweijährige Dozententätigkeit an der

heutigen Verwaltungsfachhochschule des Landes Hessen in Rotenburg/Fulda

wechselte er im Dezember 1975 als Richter an das Hessische Finanzgericht in

Kassel. Im Februar 1984 wurde er zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt.

Im obersten Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen war Dr. Werner Hein

Mitglied im VII. Senat, den er seit Ernennung zum Vorsitzenden Richter am

Bundesfinanzhof im Februar 1998 auch leitete. Sowohl im Fachsenat, der neben

Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit dem Haftungs- und

Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem

Steuerberatungsrecht befasst ist, als auch im Großen Senat, dem er viele

Jahre angehörte, hat Dr. Werner Hein grundlegende und richtungweisende

Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Sein Wirken blieb jedoch nicht auf die

rein richterliche Tätigkeit beschränkt, wie seine Mitgliedschaft im Präsidium

und Präsidialrat des Gerichts belegen. Als langjähriges Mitglied im

Bibliotheksausschuss - fünf Jahre führte er den Vorsitz in diesem Gremium -

hat er schließlich mit großem Engagement zu dem anerkanntermaßen hohen

Standard der Gerichtsbibliothek beigetragen.

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