Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Franz Wassermeyer tritt in den Ruhestand

24.02.2005

Bundesfinanzhof

Ende Februar 2005 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof (BFH) Prof. Dr. Franz Wassermeyer in den gesetzlichen Ruhestand. Der aus einer Bonner Juristenfamilie stammende Franz Wassermeyer begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1967 als Regierungsassessor in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen; im selben Jahr wurde er von der Universität Bonn zum Dr. jur. promoviert. Nachdem er sich für den Beruf des Richters entschieden hatte, wechselte er Ende 1975 zum Finanzgericht in Köln. Im Februar 1984 wurde er zum Richter am BFH, dem obersten Gericht in Steuer- und Zollsachen, ernannt. In den folgenden 21 Jahren als Richter und - seit April 1998 - als Vorsitzender Richter wirkte Franz Wassermeyer - abgesehen von zwei Jahren Vorsitz im IV. Senat - im I. Senat des BFH, der im Wesentlichen mit Körperschaftsteuer- und Außensteuerrecht befasst ist. Die Rechtsprechung zu diesen Rechtsgebieten hat er maßgeblich mit geprägt. An der Aufgabe, das Recht fortzubilden, hat er in dieser Zeit auch als Mitglied im Großen Senat des BFH eindrucksvoll und nachhaltig mitgewirkt. Neben der originären richterlichen Tätigkeit war er viele Jahre Mitglied im Präsidium und Präsidialrat des Gerichts.

Franz Wassermeyer ist auch als Referent und Autor ein allgemein anerkannter, in Fachkreisen überaus geschätzter Kenner des Körperschaftsteuer- und vor allem des Außensteuerrechts. Neben seinen grundlegenden Kommentierungen zum Außensteuergesetz, zum DBA-Deutschland-Schweiz und des OECD-Musterabkommens ist eine kaum überschaubare Fülle von Veröffentlichungen auch zum nationalen Steuerrecht, so etwa zur verdeckten Gewinnausschüttung, zur verdeckten Einlage oder zum Regelungsbereich des § 20 des Einkommensteuergesetzes zu nennen. Mitte letzten Jahres hat die Stiftung Marktwirtschaft, die eine überparteiliche Kommission zur Entwicklung eines Steuergesetzbuchs ins Leben gerufen hat, Franz Wassermeyer in die sog. Lenkungsgruppe, ferner in die Arbeitsgruppe zur Reform der Unternehmensbesteuerung und zum Vorsitzenden der Unterarbeitsgruppe "Internationales Steuerrecht" berufen. Seit mehr als 30 Jahren schließlich widmet sich Franz Wassermeyer - zunächst im Rahmen eines Lehrauftrags und seit 1985 als Honorarprofessor - an der

 

Universität Bonn der steuerrechtlichen Fortbildung des akademischen Nachwuchses.

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