Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange tritt in den Ruhestand

30.10.2017

Pressemitteilung Nr. 68/2017 vom 30. Oktober 2017

Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange wird mit Ablauf des Monats Oktober 2017 in den Ruhestand treten.

Prof. Dr. Lange begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der anschließenden Referendarzeit im Oktober 1978 als Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im Oktober 1988 wechselte er in die Finanzgerichtsbarkeit und war fortan beim Finanzgericht Münster tätig, dem er - unterbrochen durch eine dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 1. September 1997 angehörte.

Im Bundesfinanzhof war Prof. Dr. Lange zunächst Mitglied im V. Senat. Zum 1. Juli 2009 wechselte er in den XI. Senat, dessen Leitung er mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof im Oktober 2011 übernahm. Seit 2008 ist Prof. Dr. Lange zudem Mitglied im Großen Senat des Bundesfinanzhofs.

Während seiner richterlichen Tätigkeit in der Finanzgerichtsbarkeit - und damit über einen Zeitraum von nahezu 30 Jahren - war Prof. Dr. Lange ausschließlich in Spruchkörpern tätig, die sich mit umsatzsteuerrechtlichen Streitfragen befassen. In dieser Zeit hat er weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ausgeübt und maßgebende und richtungweisende Entscheidungen mitgeprägt. Neben seiner richterlichen Arbeit wirkte er viele Jahre als Mitglied im Präsidium des Bundesfinanzhofs.

Mit großem Engagement hat sich Prof. Dr. Lange der steuerrechtlichen Aus- und Fortbildung des akademischen Nachwuchses zunächst als Lehrbeauftragter und seit Mai 2008 als Honorarprofessor im Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gewidmet. Er ist Autor zahlreicher Aufsätze und Beiträge, seit 1997 Mitherausgeber eines Kommentars zur Umsatzsteuer sowie seit 1995 Mitautor eines Großkommentars zur Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, in dem er u.a. die Vorschriften über den Zugang zum Bundesfinanzhof (Nichtzulassungsbeschwerde und Revision) kommentiert.

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