Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kayser im Ruhestand

01.07.2020

Nr. 085/2020 vom 30.06.2020

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kayser wird mit Ablauf des 30. Juni 2020 in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Kayser wurde am 6. Oktober 1954 in Berlin geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Dezember 1981 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im April 1986 wurde er bei dem Landgericht Münster zum Richter am Landgericht ernannt und von dort in der Zeit von Oktober 1988 bis Dezember 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Daran schloss sich von Januar 1991 bis Juni 1993 eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht an, in deren Verlauf er im Dezember 1991 zum Richter am Oberlandesgericht Hamm befördert wurde.

Am 4. Juli 2001 wurde Herr Prof. Dr. Kayser zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat an. Am 1. April 2008 übernahm er den stellvertretenden Vorsitz dieses Senats und wurde gleichzeitig in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. In den Jahren 2004 bis 2010 gehörte er als stellvertretendes Mitglied zudem dem Senat für Anwaltssachen an. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 17. November 2010 wurde Herrn Prof. Dr. Kayser der Vorsitz des IX. Zivilsenats übertragen sowie am 1. Januar 2012 zudem der stellvertretende Vorsitz des Senats für Anwaltssachen und der Vorsitz des Senats für Patentanwaltssachen. Den Senat für Anwaltssachen und den Großen Senat in Zivilsachen vertrat er zudem in dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war er Mitglied des Präsidiums sowie stellvertretendes Mitglied des Präsidialrats.

Während seiner neunzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Kayser die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats sowie der Senate für Anwaltsaachen und Patentanwaltssachen maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 30. Juni 2020

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