Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Wolfgang Eicher tritt in den Ruhestand

03.04.2017

Wolfgang Eicher wurde 1952 in Brebach-Fechingen, Saarland, geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Saarbrücken. Im Jahre 1976 legte er die erste, 1979 die zweite juristische Staatsprüfung ab und trat nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt im Oktober 1979 als Richter auf Probe in den Justizdienst ein. Im Mai 1982 wurde er zum Richter am Landgericht Saarbrücken und im Jahre 1983 zum Richter am Sozialgericht für das Saarland ernannt; von Juni 1984 bis Mai 1986 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundessozialgericht abgeordnet. Herr Eicher war anschließend wiederum von Juni 1986 bis April 1989 als Richter am Sozialgericht für das Saarland tätig. Im April 1989 wurde er zum Richter am Landessozialgericht für das Saarland und im Juli 1992 zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und war seither Mitglied des für die Arbeitsförderung zuständigen 7. Senats, zuletzt als dessen stellvertretender Vorsitzender. Zum 1. Juli 2007 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt und übernahm den 7. und 8. Senat (Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitsförderung (bis Ende 2011), der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes). In der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 war Wolfgang Eicher zusätzlich Vorsitzender Richter des 14. Senats und vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 zusätzlich Vorsitzender Richter des 11. Senats. Er war Mitglied des Richterrats, des Bundespersonalausschusses und des Landesjustizprüfungsamts und gehörte dem Präsidialrat des Bundessozialgerichts an.

Herr Eicher ist wissenschaftlich durch zahlreiche Vorträge, Veröffentlichungen und Herausgebertätigkeiten, insbesondere auf den Gebieten der Arbeitsförderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe, hervorgetreten.

Wolfgang Eicher tritt mit Ablauf des 31. März 2017 in den Ruhestand.

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