Zehnter Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht
Am 22. Januar 2026 fand in Erfurt zum zehnten Mal der vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt.
Teilgenommen haben 31 studentische Teams aus insgesamt 16 deutschen Hochschulen. Die rege Teil nahme am Wettbewerb dokumentiert das starke Interesse der Studierenden am Arbeitsrecht.
Der Moot Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswis senschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.
Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt, der prozessuale und materielle Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Auflösungsanträgen nach § 9 KSchG der Veräuße rerin und der Erwerberin in einer Betriebsübergangskonstellation (§ 613a BGB) aufwarf, fiktive Pro zessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams hatten dazu ei nen vorbereitenden Schriftsatz zu erstellen und mussten in mündlichen Verhandlungen vor aus Rich terinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehenden Jurys ihre Argumente austauschen.
Wie schon bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes En gagement bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie sehr ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die insgesamt 80 studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den mündlichen Verhandlungen wurden für ihr Engagement dank großzügiger Spenden verschiedener Verlage mit Buchpreisen und -geschenken belohnt.
Gewonnen haben Herr Leon Gruidl, Frau Linda Voigtländer und Herr Finn Kutschera von der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Erfurt, 22. Januar 2026

