Abgasskandal: BGH entscheidet über Erstattung von Finanzierungskosten

13.04.2021

Berlin-Schönefeld, 12. April 2021. Morgen werden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) verkünden, dass Volkswagen wegen des Dieselskandals auch für die entstandenen Finanzierungskosten von betroffenen PKW-Haltern aufkommen muss. Dies ließen die verantwortlichen Richter bereits in der mündlichen Verhandlung zum Thema durchblicken. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt nachfolgend die Bedeutung dieser Entscheidung. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich ist.

Das sind die verbraucherrechtlichen Folgen des Urteils

“Das Urteil sorgt dafür, dass sich die Halter von manipulierten Fahrzeugen im Zuge einer Schadensersatzklage auch entstandene Finanzierungskosten erstatten lassen können. Diese Entscheidung wird möglicherweise für Hunderttausende Verbraucher von Bedeutung sein, denn nicht selten realisieren PKW-Käufer ihre Anschaffung mit Hilfe eines Kredits“, erklärt Goldenstein und ergänzt:

“Das verbraucherfreundliche Urteil des BGH schließt eine weitere Lücke in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals. Die Entscheidung wird künftig auch im Rahmen von Schadensersatzforderungen gegen andere Hersteller relevant sein. Schließlich wurden nicht nur Diesel-Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns illegal manipuliert.

Insgesamt wurden deutschlandweit mehr als drei Millionen Automobile wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Die betroffenen PKW-Modelle haben wegen des Skandals massiv an Wert verloren und sind teilweise einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt. Unter anderem deshalb haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz. Bislang haben jedoch nicht einmal 15 Prozent der betroffenen Verbraucher ihre Rechte in der Sache durchgesetzt.“

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren verlangt der Halter eines VW Golf Schadensersatz von Volkswagen. Das Fahrzeug, das 2013 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde, enthält nämlich den nachweislich manipulierten Diesel-Motor EA 189. Dieser hielt die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nur während offizieller Zulassungstests ein und stieß im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Es ist unstrittig, dass der PKW-Besitzer sein Fahrzeug an VW zurückgeben und dafür eine finanzielle Entschädigung durchsetzen kann. Dies entschieden die BGH-Richter bereits im Mai 2020. Nun muss am Bundesgerichtshof bewertet werden, ob VW auch für entstandenen Nebenkosten im Zuge des Fahrzeugkaufs aufkommen muss. Der PKW wurde nämlich zu großen Teilen finanziert.

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

PKW-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal nicht während der dreijährigen Verjährungsfrist durchgesetzt haben, können bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Dies wurde bereits von den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Oldenburg und Stuttgart bestätigt. In diesem Fall berechnet sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

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