ABSAGE 17. Deutscher Insolvenzrechtstag 25. bis 27. März 2020, Berlin

12.03.2020

Wir waren guter Dinge, den Deutschen Insolvenzrechtstag in diesem Jahr, wenn auch mit Einschränkungen, als Plattform für unseren regelmäßigen fachlichen und persönlichen Informations- und Gedankenaustausch durchführen zu können.

Mit großem Bedauern müssen wir den DIT nun aber absagen. Die aktuelle Entwicklung der Viruserkrankung Covid-19 lässt nichts anderes zu.

Unsere Entscheidung, die Veranstaltung aufgrund der gesundheitlichen Gefahren für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer abzusagen, fiel zeitlich zusammen mit der Entscheidung der Berliner Gesundheitsverwaltung, Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmer bis zum Ende der Osterferien in Berlin zu untersagen.

Die insolvenzrechtlichen Themen, die wir Ihnen anlässlich des DIT vorstellen wollten, bleiben selbstverständlich trotzdem aktuell. Wir werden in nächster Zeit mit diesen Themen auf Sie zukommen. Sollten Sie bis dahin Fragen haben: Wie immer steht Ihnen die DAV-Pressestelle, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein

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