Aftenposten gewinnt mit Taylor Wessing ersten „Cablegate“-Prozess in Deutschland

21.11.2013

20. November 2013

Die norwegische Zeitung Aftenposten hat eine Klage vor deutschen Gerichten gegen die Veröffentlichung von US Depeschen aus der „Cablegate“ Affäre erfolgreich abgewehrt.. Ein ehemaliger Manager eines deutschen Unternehmens hatte Aftenposten auf Unterlassung- und Schmerzensgeld verklagt wegen der Veröffentlichung zweier Depeschen der US-Botschaft in Berlin an das US Außenministerium, in denen über sein Treffen mit US Diplomaten berichtet wurde. Im Dezember 2010 hatte Aftenposten Zugang zu mehr als 250.000 Depeschen der US-Botschaften erhalten, die Wikileaks von Bradley Manning zugänglich gemacht worden sein sollen. Aftenposten hatte Anfang 2011 in zwei norwegischen Artikeln über das europäische GPS-Projekt „Galileo“ und das Gespräch vom 02.10.2009 in der US-Botschaft in Berlin berichtet. In diesem hatte sich der Manager der US-Depesche zufolge kritisch über Industriespionage in Frankreich und die Sinnhaftigkeit des Galileo-Projektes geäußert. Die Nachricht wurde in verschiedenen Presseberichten in Deutschland aufgegriffen. Er bestritt, sich entsprechend geäußert zu haben; das Unternehmen trennte sich jedoch kurze Zeit später einvernehmlich von ihm.

Der Kläger erwirkte im März 2013 vor dem Landgericht Köln gegen Aftenposten ein Urteil auf Unterlassung und Zahlung von Schmerzensgeld, da die Veröffentlichung der US-Depeschen auch auf einer norwegischen Website als Quellenangabe für in norwegischer Sprache erschienene Artikel rechtswidrig sei: Die Berichterstattung sei unzulässig, weil an den Gesprächsthemen (Industriespionage durch Frankreich, EU Satellitenprogramm Galileo) kein öffentliches Interesse bestehe und die Depesche der US-Botschaft als „confidential“ gekennzeichnet gewesen sei. Daher käme es noch nicht einmal darauf an, ob der Manager die ihm von der US-Botschaft zugeschriebenen Aussagen tatsächlich auch gemacht habe.

Das OLG Köln hat dieses Urteil nun aufgehoben und die Klage vollständig abgewiesen. Aftenposten habe sich durch die Veröffentlichung der US-Depeschen in seiner Datenbank deren Inhalt nicht zu Eigen gemacht. Bei der erforderlichen Interessenabwägung überwögen die Interessen der Zeitung, da an der Berichterstattung ein erhebliches öffentliches Interesse bestanden habe und eine weitere Aufklärung kaum möglich gewesen sei. Der Manager habe die ihm zugeschriebenen Äußerungen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu beruflichen Themen gemacht, insofern sei nicht die besonders geschützte Privatsphäre betroffen. Seinem enttäuschten Vertrauen in die Diskretion der US Behörde käme kein derart weitreichender Schutz zu. Ferner könne er sich auch nicht auf eine vermeintliche Fragwürdigkeit der Herkunft der Dokumente berufen: Im Rahmen der Cablegate Affäre seien tatsächlich original Depeschen der US Behörden an die Öffentlichkeit gelangt, was durch die deren Reaktionen und die Verurteilung von Bradley Manning zudem indiziert werde. Aftenposten habe schließlich die journalistischen Standards Norwegens für Verdachtsberichterstattung eingehalten, während der Manager trotz der ihn treffenden Beweislast für seine Version auch bis zuletzt keinerlei Beweis angeboten hatte.

Das Urteil ist ein bedeutender Sieg für die Pressefreiheit. Es ist der erste in Deutschland geführte Prozess um die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Wikileaks Dokumenten. Aftenposten wurde im Verfahren in Deutschland von Reinhard Gaertner und Christian Frank, Taylor Wessing, München, und in Norwegen von Vidar Strømme und Josefin Engström, Schjødt, Olso vertreten.

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