Allen & Overy: Analyse der Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter der DAX-30-Unternehmen 2016

17.05.2017

 

Aktionäre zunehmend kritisch bei der Abstimmung über die Billigung der Systeme der Vorstandsvergütung

Frankfurt am Main, 16. Mai 2017. Bereits zum sechsten Mal veröffentlicht die internationale Wirtschaftskanzlei Allen & Overy LLP eine Analyse zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der DAX-30-Unternehmen. Danach hat sich der Prozess der Ausgestaltung der Vergütungssysteme im Allgemeinen weiter standardisiert. Dennoch wurden in einigen Unternehmen erneut Änderungen des jeweiligen Vergütungssystems vorgenommen. Dabei stand vor allem die Feinjustierung von Parametern für die erfolgsbezogene variable Vergütung im Mittelpunkt, um – wie vom Gesetzgeber gefordert – vor allem Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen.

Weiter etabliert hat sich auch das „say on pay“, die Möglichkeit, die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand abstimmen zu lassen. Insgesamt haben im Jahr 2016 acht DAX-30-Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Jahr zuvor waren es sieben.

Die Ablehnung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung sei zwar die Ausnahme, dennoch sei bemerkenswert, dass die DAX-30-Unternehmen eine durchschnittliche Quote an Gegenstimmen beim Vergütungsvotum von 23,8% zu verzeichnen hatten. 2015 lag diese noch bei lediglich 7,2%. „Aktionäre sind zunehmend kritisch in Bezug auf die Vergütungssysteme eingestellt“, so Dr. Christian Eichner, Corporate/M&A-Partner und Initiator der Studie. „Dies liegt u.a. auch an der erhöhten Präsenz ausländischer Investoren auf den Hauptversammlungen, die ihre Aktionärsrechte wahrnehmen bzw. wahrnehmen lassen und besonders kritisch auf die Ausgestaltung der Vergütungssysteme blicken. Ferner analysieren vermehrt große Proxy Advisors die Vergütungssysteme und basieren hierauf ihre Stimmrechtsempfehlungen.“

Die variable Vorstandsvergütung wird weiterhin grundsätzlich als Kombination aus jährlichem Bonus und einer langfristig ausgerichteten Vergütung ausgestaltet und macht ganz überwiegend den größeren Teil der Gesamtvergütung aus. Die hierbei verwendeten Bemessungsgrundlagen sind nach wie vor ähnlich und bestehen überwiegend aus typischen Finanzparametern wie EBIT, ROCE oder EBITDA. Dabei wird innerhalb der variablen Vergütung unverändert, wie vom Gesetzgeber gefordert, ein Schwerpunkt auf die langfristige Anreizwirkung gelegt.

„Hinsichtlich der Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern setzt sich der Trend fort, verstärkt eine rein fixe Vergütung vorzusehen“, bemerkt Corporate-Partner Dr. Hans Diekmann. So zahlten im Jahr 2013 bereits mehr als die Hälfte der DAX-30-Unternehmen ihren Aufsichtsratsmitgliedern ausschließlich eine fixe Vergütung. Auch 2015 zahlte der Großteil der DAX-30-Unternehmen den Aufsichtsratsmitgliedern eine Festvergütung. Soweit auch eine variable Vergütungskomponente vorgesehen wurde, wurde diese größtenteils in Form eines Jahresbonus gewährt.

 

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