Allen & Overy ernennt zwei Counsel aus den Bereichen Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Finanzrecht

02.06.2014

Frankfurt am Main, 30. Mai 2014. Allen & Overy LLP freut sich bekanntzugeben, dass die beiden Senior Associates James Taylor aus dem Bereich Bank- und Finanzrecht und Dr. Andre Wandt aus dem Bereich Gesellschaftsrecht zu Counsel ernannt wurden.

James Taylor (38), Solicitor in England, wechselte Anfang dieses Jahres aus dem Londoner Büro nach Frankfurt, um dort das English Law Banking Team weiter zu verstärken und gemeinsam mit Partner Mark Manson-Bahr zu leiten. James Taylor verfügt über umfangreiche Erfahrung bei verschiedensten internationalen Kreditfinanzierungen, darunter bei Projekt- und Immobilienfinanzierungen, bei fremd- und eigenfinanzierten Akquisitionstransaktionen sowie bei Leveraged Finance Transaktionen. Darüber hinaus berät er regelmäßig bei großen Restrukturierungen sowohl auf Banken- als auch Kreditnehmerseite.

Dr. Andre Wandt (36) berät insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften zu allen Fragen des Aktien- und Konzernrechts sowie zu allen angrenzenden Bereichen wie dem Mitbestimmungs-, Kapitalmarkt-, Umwandlungs- und Übernahmerecht. Er berät regelmäßig bei der Vorbereitung und der Begleitung von komplexen Publikumshauptversammlungen großer Gesellschaften und ist zudem anerkannter Experte bei allen Fragen rund um den Deutschen Corporate Governance Kodex. Daneben befasst er sich auch mit Fragen der Compliance und des Stiftungsrechts.

„Wir freuen uns, dass wir mit James Taylor und Dr. Andre Wandt zwei exzellente und erfahrene Nachwuchskräfte zur verantwortungsvollen Position des Counsel ernennen konnten. Ich gratuliere den beiden herzlich zu diesem wichtigen Karriereschritt“, so Dr. Neil George Weiand, Senior Partner von Allen & Overy Deutschland.

Und weiter: „Mit Herrn Taylor stärken wir weiter unser English Law Banking Team in Frankfurt. Als eine der wenigen Banking-Praxen im deutschen Markt bieten wir unseren Mandanten ganzheitliche Beratung aus Frankfurt heraus an und decken neben deutschem Recht auch die internationale Expertise ab.“

„Gleichzeitig zeigt die Ernennung von Herrn Wandt, dass wir nach dem Zugang von Dr. Hans Diekmann auf Partnerebene im vergangenen Jahr weiter konsequent in unsere gesellschaftsrechtliche Beratungspraxis investieren, um unsere Position als eine der führenden Corporate-Praxen im deutschen Markt zu festigen und auszubauen.“

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