Allen & Overy-Umfrage: So halten es Deutschlands Unternehmen mit dem Homeoffice

17.12.2020

Regelungen zum Homeoffice bunte Mischung, Kostenpauschale noch selten Corona-Pandemie fördert Paradigmenwechsel Laptops, (Mobil-)Telefone und sonstiges IT-Equipment am häufigsten bereitgestellt

Frankfurt am Main, 16. Dezember 2020. ​Das Homeoffice ist in der Corona-Pandemie für Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland schlagartig zur Realität geworden – allen früheren Bedenken manch eines Chefs zum Trotz.

Allerdings gleichen die Regelungen dazu in Deutschlands Unternehmen auch ein Dreivierteljahr nach dem Umzug ins Homeoffice einem Flickenteppich. Dies ergibt sich aus einer (nicht-repräsentativen) Umfrage unter Führungskräften aus mehr als 100 Unternehmen, die von der internationalen Wirtschaftskanzlei Allen & Overy zwischen dem 26. Oktober und dem 6. November durchgeführt wurde.*

So geben 71 Prozent der befragten Führungskräfte an, bereits vor der Pandemie im eigenen Unternehmen eine Homeoffice-Regelung gehabt zu haben. Doch mehr als jeder dritte Befragte (36 Prozent) berichtet zugleich, dass es für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden bislang keine vertragliche Grundlage im Unternehmen gebe: 29 Prozent haben demnach nichts Schriftliches in der Hand, und immerhin 7 Prozent kommen ganz ohne Regelung aus. Demgegenüber können sich 37 Prozent auf kollektivrechtliche Vereinbarungen in Form von Betriebsvereinbarungen (32 Prozent) oder tarifvertragliche Regelungen (5 Prozent) stützen. Für ein gutes Viertel immerhin gelten individuelle Absprachen – diese sind entweder von vorne herein im Arbeitsvertrag enthalten (7 Prozent) oder durch eine entsprechende Homeoffice-Vereinbarung ergänzt worden (20 Prozent).

„Das Arbeiten von zu Hause funktioniert auch ohne direkte Möglichkeit zur Kontrolle viel besser als in der Vergangenheit oft angenommen wurde. Das hören wir von vielen unserer Mandanten, und wir beobachten es in unserer Kanzlei selbst. Das Homeoffice wird im Arbeitsplatzmix in Zukunft eine deutlich größere Rolle spielen als vor der Corona-Pandemie“, sagt Dr. Sebastian Schulz, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Senior Associate bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Allen & Overy in Frankfurt. „Um für diese weitreichenden Veränderungen betrieblicher Abläufe arbeitsschutz- und haftungsrechtlich richtig gewappnet zu sein, ist es wichtig, dass Unternehmen die im Zuge der Pandemie vielfach eilig erstellten Homeoffice-Regelungen jetzt auf eine sichere Grundlage stellen.“

Die Corona-Pandemie trägt zum einem Paradigmenwechsel in puncto Homeoffice bei: Lange Zeit galt das Arbeiten von zu Hause als freiwilliges Zugeständnis, das viele Unternehmen ihren Mitarbeitern in Grenzen machten, um bei Bedarf mehr Flexibilität im Alltag zu ermöglichen, darüber hinaus aber nicht in großem Maße förderten – geschweige denn forderten. Arbeitstage im Homeoffice wurden vom Mitarbeiter sporadisch angefragt, oft auf dem kleinen Dienstweg genehmigt und waren mehr Ausnahme, denn Regel. Auf Dauer angelegte und vom Arbeitgeber vollends eingerichtete Telearbeitsplätze waren hingegen selten. Mit der aktiven Verlagerung bedeutender Teile der Belegschaft an den heimischen Schreibtisch durch den Arbeitgeber ist diese Trennlinie eindeutig verschwommen.

Interessant ist auch, dass die bestehenden Homeoffice-Regelungen häufig keine pauschalen Erstattungsregelungen für Kosten enthalten, die zu Hause entstehen. Nur 6 Prozent der befragten Führungskräfte geben an, im Unternehmen bereits über eine entsprechende Regelung zu verfügen. Die Pauschalen bewegen sich zwischen fünfzehn und fünfzig Euro im Monat. Ob die Zahlung der Pauschale zeitlich begrenzt ist, scheint in den meisten Unternehmen jedoch nicht abschließend geklärt zu sein – nur 15 Prozent der Befragten, deren Unternehmen eine Kostenpauschale anbieten, bestätigen eine unbefristete Erstattung.

Wo keine Pauschale gezahlt wird, geben 5 Prozent der Befragten an, dass es in ihrem Unternehmen andere Formen der Erstattung oder eine mit dem Homeoffice in Verbindung stehende Sonderzahlung gibt. In einem Fall wird diese immerhin mit bis zu 780 Euro für Auslagen wie Bürostuhl und Monitor angegeben.

Diese vier Gegenstände der Büroausstattung stellen Unternehmen ihren Mitarbeitern im Homeoffice am häufigsten zur Verfügung: Laptop/Notebook (34 Prozent), (Mobil)-Telefon (20 Prozent), sonstiges IT-Equipment – darunter: Tastatur, Maus, Kopfhörer (17 Prozent) und Monitor (16 Prozent). Schreibtisch, Stuhl und Drucker werden hingegen fast gar nicht bereitgestellt.

„Arbeitsschutzrechtlich ist es wichtig, dass die Arbeitsumgebung auch zu Hause den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes durchführen. Das gilt, wenn Arbeitgeber etwa IT-Equipment und andere Büroausstattung zur Verfügung stellen, aber auch allgemein: zum Beispiel im Hinblick auf die Sicherstellung eines ergonomischen Arbeitsplatzes, erhöhte Bildschirmzeiten oder die Entgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit“, erläutert Felicia von Grundherr, Rechtsanwältin im Arbeitsrechtsteam von Allen & Overy und im Münchner Büro tätig. Sie rät: „Arbeitgeber sollten daher gerade vor dem Hintergrund möglicher behördlicher Überprüfungen die getroffenen Schutzmaßnahmen stetig prüfen und dokumentieren.“

Eine Mehrheit der Befragten (55 Prozent) erkennt in ihren Unternehmen zwar keine Bestrebungen, von den bestehenden Regelungen zur Arbeit aus dem Homeoffice abzuweichen – 39 Prozent hingegen schon.

„Dass ein bedeutender Teil der Firmen bestehende Regelungen auf den Prüfstand stellt, ist ein gutes Signal. Neben den akuten Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Sicherstellung der Betriebsabläufe wird die Frage, wie viel Flexibilität ein Unternehmen im Hinblick auf den Arbeitsort anbietet, in Zukunft sicher im Recruitment eine zunehmende Rolle spielen. Ein schlüssiges Konzept könnte sich dann gerade in wirtschaftlichen Aufschwungphasen bezahlt machen“, so das Fazit von Arbeitsrechtler Schulz.

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