Allen & Overy: Umsetzungsgesetz zur sog. Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie tritt demnächst in Kraft – Neue Meldepflichten müssen beachtet werden
Frankfurt am Main, 20. November 2015. In den kommenden Tagen wird das Umsetzungsgesetz zur sogenannten Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie unmittelbar nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und auch die Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) geändert. Die neuen Transparenzvorschriften sind im Wesentlichen sofort zu beachten, da nur wenige Übergangsregelungen vorhanden sind. Im Falle von Verstößen droht Unternehmen künftig ein erheblich verschärfter Sanktionenkatalog.
Dazu Dr. Hans-Christoph Ihrig, Partner bei Allen & Overy LLP: „Die neuen Regelungen betreffen eine Vielzahl von Kapitalmarktteilnehmern und somit sowohl Emittenten als auch Investoren. Bei Nicht-Erfüllen der Transparenzvorschriften kann es für die Unternehmen zu erheblichen Sanktionen kommen. Dazu zählt insbesondere die Ausweitung des Rechtsverlusts aus Aktien." Dr. Katharina Stüber, Senior Associate bei Allen & Overy LLP, ergänzt: „Daneben wird der Bußgeldrahmen erweitert, sodass Bußgelder von bis zu 5 % des konzernweiten Umsatzes festgesetzt werden können."
Die wichtigsten Neuregelungen betreffen Folgendes:
- Veröffentlichung des sogenannten Herkunftsstaats
- Änderung der Meldetatbestände in Bezug auf bedeutende Stimmrechtsbeteiligungen an Emittenten
- Verwendung eines verpflichtenden Meldeformulars
- Freiwillige Konzernstimmrechtsmitteilungen
- Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
- Erweiterter Rechtsverlust bei Verletzung von Stimmrechtsmitteilungspflichten
- Veröffentlichung von Bestandsmitteilungspflichten
Eine Arbeitshilfe wird in Kürze in Form einer „Synopse zum neuen Kapitalmarktrecht" erscheinen, die Allen & Overy Ende November 2015 veröffentlichen wird. Darüber hinaus hat Allen & Overy am 18. November 2015 die Publikation „Die Änderungen des Aktiengesetzes im Jahr 2015" herausgegeben, die die verschiedenen Änderungen erläutert, die das Aktiengesetz durch die Aktienrechtsnovelle 2016 aber auch durch andere Gesetze – namentlich das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst – erfahren hat.