Alnatura mit GvW Graf von Westphalen im dm-Streit beim OLG Frankfurt erfolgreich

15.02.2019

13.02.2019

Auch in zweiter Instanz hat Alnatura im Streit gegen dm obsiegt: Das Bio-Lebensmittelunternehmen durfte den Vertrag mit dm-drogerie markt außerordentlich kündigen. Das hat das OLG Frankfurt heute entschieden und die Berufung der Drogeriekette zurückgewiesen (Az. 12 U 13/17).

Die außerordentliche Kündigung war gerechtfertigt, urteilten die Richter. Alnatura habe keine Zahlungen an dm zu leisten, vielmehr habe das Darmstädter Unternehmen selbst einen Anspruch auf den Ausgleich noch offener Rechnungen in Höhe von über zwei Mio. Euro.

Alnatura wurde in dem Verfahren, wie schon zuvor in der Auseinandersetzung über die Marken des Unternehmens, durch den Frankfurter Partner Dr. Kristofer Bott vertreten.

Alnatura produziert unter der „beliebtesten Lebensmittelmarke der Deutschen“ (Brandmeyer-Studien 2016, 2017 und 2018) inzwischen rund 1.400 verschiedene Bio-Lebensmittel. Dazu führt das Unternehmen, das jüngst seinen Unternehmenssitz nach Darmstadt verlegt hat, 133 Alnatura Super Natur Märkte und vertreibt die Produkte zusätzlich in rund 12.300 Filialen verschiedener Handelspartner und im Alnatura Onlineshop.

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