ALNO-Insolvenz: Strafverfahren gegen ex-CEO Müller und ex-CFO Demirtas eingestellt
Das Landgericht Stuttgart hat die gegen den ehemaligen CEO der ALNO AG, Max Müller, sowie die ehemalige CFO, Ipek Demirtas, geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Einstellung erfolgte gemäß § 153a StPO und ist nach Erfüllung betragsmäßig unerheblicher Auflagen endgültig. Damit gelten die beiden ehemaligen ALNO-Vorstände weiterhin als unschuldig.
Die insolvenzrechtliche Beratung der Beschuldigten und ihrer Verteidiger wurde durch die Kanzlei HEUKING, vertreten durch ein Team um Prof. Dr. Georg Streit, erbracht. Strafrechtlich wurden Max Müller und Ipek Demirtas durch die Kanzleien Schork Kauffmann Bremenkamp (Dr. Alexander Schork, LL.M. und Franziska von Ziegler) sowie KIPPER DURTH SCHOTT (Dr. Oliver Kipper und Jakob Lehners) verteidigt.
Das HEUKING-Team stand in engem Austausch mit den strafrechtlich tätigen Kollegen und hat zu den für die Ermittlungsverfahren maßgeblichen insolvenzrechtlichen Fragen entscheidenden Input geliefert.
„Wir freuen uns, dass nach der für unsere Mandantschaft schadlosen Erledigung der Klagen des Insolvenzverwalters (lesen Sie dazu unsere Pressemeldung vom 25.04.2025) nun auch das Strafverfahren im Zusammenhang mit der ALNO-Insolvenz für unsere Mandanten erfolgreich abgeschlossen werden konnte“, sagt Prof. Dr. Streit. „Wir danken den beteiligten Strafverteidigern für die ausgezeichnete und erfolgreiche Zusammenarbeit.“
Insolvenzrechtliche Berater
HEUKING:
Prof. Dr. Georg Streit (Federführung),
Dr. Kai Büchler,
Dr. Fabian Bürk (alle Insolvenzrecht), alle München
Strafrechtliche Berater
Schork Kauffmann Bremenkamp:
Dr. Alexander Schork, LL.M. (Federführung),
Franziska von Ziegler
Strafrechtliche Berater
KIPPER DURTH SCHOTT:
Dr. Oliver Kipper (Federführung),
Jakob Lehners

