Amsterdamer Gericht bestätigt Linklaters-Konzept zur Verschmelzung von niederländischen und deutschen Kapitalgesellschaften

05.03.2007

Linklaters

Das Amsterdamer Amtsgericht (Kantongerecht) hat am 29. Januar 2007 die Wirksamkeit der ersten grenzüberschreitenden Fusion auf der Grundlage der SEVIC-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Linklaters hatte im vergangenen Jahr mit der Verschmelzung der niederländischen Consuma Holdings B.V. auf die deutsche bkc Holding GmbH die erste erfolgreiche Transaktion dieser Art von den Niederlanden nach Deutschland hinein betreut. Als Abschluss der gerichtlichen Überprüfung in den Niederlanden urteilten die Richter, dass die deutsche Gesellschaft Gleichbehandlung mit niederländischen Gesellschaften bei der Inanspruchnahme des niederländischen Verschmelzungsrechts erwarten darf.

Das Urteil bestätigt ein von Linklaters entwickeltes Konzept zur europaweiten Verschmelzung von Unternehmen auch in den Niederlanden und dürfte wegen der Bedeutung Amsterdams als Registersitz niederländischer Gesellschaften landesweit zum Präzedenzfall werden.

Für eine echte grenzüberschreitende Verschmelzung, bei der alle Aktiva und Passiva im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger übergehen und die übertragende Gesellschaft aufhört zu bestehen, gibt es bis heute keine gesetzliche Grundlage. Die Umsetzung der europäischen Verschmelzungsrichtlinie in deutsches und niederländisches Recht ist zwar in Vorbereitung, aber noch nicht erfolgt. Eine rechtliche Grundlage für grenzüberschreitende Verschmelzungen in Europa ist aber das Urteil in Sachen "SEVIC" des EuGH vom Dezember 2005: Die Richter entschieden, dass eine generelle Verweigerung der Eintragung solcher Verschmelzungen gegen die Niederlassungsfreiheit im EG-Vertrag verstößt.

Wenige Monate nach diesem Urteil hatte ein Linklaters-Team ein Konzept entwickelt, mit dem sich eine niederländische auf eine deutsche Kapitalgesellschaft verschmelzen lässt. Dass dieses Konzept aus deutscher Sicht trägt, hatte das deutsche Registergericht durch die Eintragung der Verschmelzung von Consuma Holdings auf die bkc Holding GmbH in das Handelsregister bereits Ende Juni 2006 bestätigt.

Ein Linklaters-Team mit Dr. Georg Maier-Reimer, Dr. Harald Gesell und Dr. Michael Krömker (alle M&A/Gesellschaftsrecht) beriet umfassend bei der Transaktion.

Neue Rechtsgrundlagen der EU für Mobilität von Unternehmen im gesamten Binnenmarkt, wie für eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) und bald auch die Europäische Privatgesellschaft (EPG), bieten Unternehmen in einem härteren Standort- und Systemwettbewerb große Chancen. Gleichzeitig erzwingt auch der EuGH mit seinen Entscheidungen (z.B. Inspire Art) immer größere Mobilität.

Linklaters integriert mit dem Team "Mobilität in Europa" die immer wichtiger werdenden europäischen Rechtsentwicklungen in umfassende wirtschafts- und steuerrechtliche Beratung, insbesondere für große, europaweit tätige Unternehmen.

Zuletzt hat die Kanzlei u.a. beraten:

* die "SEVIC"-Verschmelzung der österreichischen ADC Kommunikationstechnik GmbH auf ihre Muttergesellschaft, der ADC GmbH in Berlin,

* die erste Gründung einer sofort voll genutzten - also nicht auf Vorrat gegründeten - deutschen SE mit monistischer Führungsstruktur im Wege der formwechselnden Umwandlung,

* die erste Verschmelzung deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften auf eine Vorrats-SE,

* die erste Verlegung des Sitzes einer SE ins Ausland (von Deutschland nach Österreich),

* die Rewe Zentralfinanz eG im Vorabentscheidungsverfahren gegen das Finanzamt Köln-Mitte - nach Ansicht des Generalanwalts verstößt es gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit, wenn - wie in Deutschland bislang geregelt - Wertabschreibungen für Beteiligungen an Tochtergesellschaften nur deshalb steuerlich nicht abzugsfähig sind, weil diese Tochtergesellschaften im europäischen Ausland niedergelassen sind (laufende Beratung).

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