anchor Rechtsanwälte: ALNO AG - Insolvenzverwalter unterschreibt Kaufvertrag mit Investor RiverRock

19.12.2017

- Wichtiger Etappenerfolg - Vertrag erst wirksam nach Erfüllung diverser Bedingungen -

- Neue ALNO GmbH beabsichtigt Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs mit rund 410 Mitarbeitern -

Pfullendorf, 19. Dezember 2017. Überraschende und erfreuliche Wende beim insolventen Küchenmöbelhersteller ALNO AG in Pfullendorf. Kaum vier Tage nach Einreichung eines Kaufangebots hat Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte einen Kaufvertrag mit dem Investor RiverRock unterschrieben. Der notariell beurkundete Vertrag sieht die Übernahme wesentlicher Vermögensgegenstände wie Maschinen, Grundstücke und Markenrechte im Zuge einer übertragenden Sanierung vor. Watling Street Advisors, im Auftrag der RiverRock European Opportunities Funds handelnd, beabsichtigt den Geschäftsbetrieb mit der Produktion von Küchenmöbeln baldmöglichst wieder aufzunehmen. Für die Wirksamkeit des Vertrages müssen noch wesentliche Bedingungen erfüllt werden.

Fortführungslösung in Aussicht

„Wir freuen uns sehr, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun wieder Hoffnung schöpfen können. Beide Seiten haben mit großem Nachdruck intensiv und konstruktiv auf einen Abschluss hingearbeitet. Mit dem Vertrag haben wir eine sehr wichtige Etappe erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel. Nun müssen wir abwarten, dass wichtige Bedingungen erfüllt werden, damit der Vertrag wirksam wird“, sagt Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann. Zu den wesentlichen Bedingungen zählen u.a. die Zustimmung des Gläubigerausschusses, die Gründung einer Transfergesellschaft und die Genehmigung von Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit.

Arbeit für rund 410 Beschäftigte durch Neue ALNO

Der Investor RiverRock will nun entschlossen die Voraussetzungen schaffen, um den stillgelegten Geschäftsbetrieb wieder zügig aufzunehmen. Nachdem am 24.11.2017 der letzte verbliebene Interessent abgesprungen war, war Insolvenzverwalter Hörmann gezwungen, die Betriebsstilllegung einzuleiten. Der Beschluss über die Einstellung des Geschäftsbetriebs der ALNO AG bleibt aufrechterhalten, bis alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind und der Vertrag vollzogen wird. Demnächst werden die Maßnahmen zum Anlaufen der Geschäftstätigkeit und anschließend zum Start der Produktion der neuen Gesellschaft mit dem Namen ‚Neue ALNO GmbH’ angeschoben. Wenn die Produktion künftig wieder anläuft, sollen rund 410 Beschäftigte, davon 34 Azubis für die Neue ALNO arbeiten.

Kurzarbeitergeld durch die Arbeitsagentur

In der Übergangsphase wird die Neue ALNO für die Mitarbeiter umgehend Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Gewährung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist eine der Bedingungen im Kaufvertrag.

Gründung einer Transfergesellschaft

Mitarbeiter, die nicht von der Neuen ALNO übernommen werden können, sollen in eine Beschäftigungsund Qualifizierungsgesellschaft wechseln. Ziel der Transfergesellschaft ist es, die Mitarbeiter durch Qualifizierungsmaßnahmen in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Mitarbeiter der Transfergesellschaft gelten nicht als arbeitslos und sollen dem jeweiligen Mitarbeiter eine Perspektive zur Rückkehr in eine neue Arbeit geben. Die Gründung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ist eine Bedingung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell