anchor Rechtsanwälte: DEG Deutsche Energie - Grundversorgung der Verbraucher mit Strom und Gas sichergestellt

11.01.2019

- Amtsgericht Heilbronn bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter - Mitarbeiter erhalten Insolvenzgeld

- Forderungsanmeldungen erst ab Eröffnung des Verfahrens möglich -

Heilbronn/Erlenbach, 10.01.2019. Obwohl der Gläubigerausschuss den Antrag auf Eigenverwaltung unterstützt hat, hat die Geschäftsführung der DEG Deutsche Energie GmbH (‚DEG‘) den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Hintergrund war ein komplexer steuerlicher Sachverhalt. In Folge dessen hat das Amtsgericht Heilbronn per Beschluss vom 09.01.2019 ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte bestellt, der bereits zuvor die Funktion des vorläufigen Sachwalters ausgeübt hatte. Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich derzeit einen Überblick über das Unternehmen und prüft alle Optionen für eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung.

Insolvenzgeldvorfinanzierung bestätigt

Für die 17 Mitarbeiter der DEG hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine gute Nachricht. Die Agentur für Arbeit hat inzwischen dem Antrag der Insolvenzgeldvorfinanzierung zugestimmt. Damit sind die Gehälter der Mitarbeiter bis Ende März 2019 gesichert. Anschließend übernimmt die DEG wieder die Bezahlung der Gehälter.

Strom- und Gasversorger übernehmen Grundversorgung

Nachdem bei der DEG der Geschäftsbereich des Energiehandels aufgrund der Kündigung eines Netzbetreibers zusammengebrochen war, wurden die Strom- und Gaskunden im Zuge der gesetzlichen Ersatzversorgung von den jeweiligen Versorgern vor Ort mit Energie beliefert.

Forderungen gegen DEG

Diejenigen der etwa 50.000 Kunden der DEG, die noch Forderungen gegenüber der DEG haben, können als Gläubiger des Unternehmens zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Forderungsanmeldungen vornehmen. Dies wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird voraussichtlich Anfang April 2019 zu rechnen sein. Hierzu werden die Gläubiger der DEG vom Insolvenzverwalter eine gesonderte schriftliche Aufforderung erhalten.

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