anchor Rechtsanwälte: Ludwig Leuchten GmbH & Co KG – Insolvenzplan vorgelegt

04.08.2014

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet Rechtsanwalt Dr. Paul Abel zum Sachwalter bestellt.

Augsburg / Mering 01.08.2014 – Das Insolvenzgericht Augsburg eröffnete am 01.08.2014 plangemäß das Insolvenzverfahren über die Ludwig Leuchten GmbH & Co KG und ordnete an, dass das Insolvenzverfahren weiterhin in Eigenverwaltung durchgeführt wird. Damit verbleibt die Unternehmensleitung im Wesentlichen bei der neu formierten Geschäftsführung der Ludwig Leuchten GmbH & Co KG. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Paul Abel von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte bestellt, der schon während des vorhergehenden Schutzschirmverfahrens als vorläufiger Sachwalter bestellt war. „Die Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung und dem Sachwalter funktionierte bisher sehr gut und ich freue mich, dass das Insolvenzgericht mit der Anordnung der Eigenverwaltung auch im eröffneten Verfahren die Voraussetzungen für die weitere Restrukturierung im Insolvenzplanverfahren ermöglicht“, sagte Dr. Abel.

Zum 31.07.2014 legte die Ludwig Leuchten GmbH & Co KG durch die Eigenverwaltung einen Insolvenzplan beim Insolvenzgericht vor, mit dessen Hilfe das Unternehmen saniert werden kann und die Gläubiger die bestmögliche Befriedigung erhalten sollen. Schon mit Anordnung des Schutzschirmverfahrens setzte das Gericht der Ludwig Leuchten GmbH & Co KG eine Frist bis 31.07.2014, um einen Insolvenzplan auszuarbeiten. Sämtliche Beteiligten wirkten seit Anfang Mai konstruktiv zusammen, um dieses Ziel zu erreichen. „Letztendlich ist es gelungen, einen Plan zu erarbeiten, der sowohl die Interessen der Gläubiger bestmöglich berücksichtigt als auch geeignet ist, das Unternehmen strategisch so auszurichten, dass es wieder nachhaltig rentabel arbeiten kann. Leider war es unerlässlich, unmittelbar nach Verfahrenseröffnung im Rahmen eines Interessenausgleichs und Sozialplans auch Personalanpassungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Durch die Überleitung der betroffenen Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft können soziale Härten weitgehend vermieden werden“, so Dr. Abel. Er zeigte sich zuversichtlich, dass in dem nun folgenden Abstimmungsprozess alle durch den Plan betroffenen Gläubigergruppen von den Vorteilen dieser Planregelung überzeugt sein werden und das Insolvenzverfahren zügig abgeschlossen werden kann.

Die Ludwig Leuchten GmbH & Co KG hatte am 05.05.2014 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Bei einem Schutzschirmverfahren wird das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt und dem Unternehmen aufgegeben, binnen einer Frist von maximal drei Monaten einen Insolvenzantrag auszuarbeiten und bei Gericht vorzulegen. Eigenverwaltung bedeutet, dass die Führung des Unternehmens weiterhin bei der Geschäftsführung verbleibt und diese von dem gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht wird. Eigenverwaltung und Sachwalter gehen nun davon aus, dass das Insolvenzverfahren über die Ludwig Leuchten GmbH & Co KG noch in diesem Jahr durch die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans beendet werden kann. Danach kann das Unternehmen spätestens mit Beginn des Jahres 2015 wieder unter normalen Bedingungen am Markt teilnehmen und das bereits begonnene Restrukturierungskonzept weiter umsetzen.

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