AndresPartner: WEISSTALWERK Stahlhochbau erfolgreich in Eigenverwaltung saniert

19.08.2016

· Die Gläubiger stimmen für das von der Geschäftsführung und dem Restrukturierungsbeauftragten entwickelte Sanierungskonzept

· Das zuständige Amtsgericht in Siegen hebt Eigenverwaltung nach Ablauf üblicher Fristen auf

· Unternehmen und rund 50 Arbeitsplätze in Wilnsdorf gesichert

Wilnsdorf, 18. August 2016. Die Restrukturierung der WEISSTALWERK Stahlhochbau GmbH & Co. KG, Hersteller von hochwertigen Stahl­, Industrie­ und Produktionshallen, ist abgeschlossen. Nachdem die Gläubigerversammlung nahezu einstimmig für das vom Geschäftsführer und dem Team des Restrukturierungsbeauftragten Dr. Dirk Andres entwickelte Sanierungskonzept gestimmt hatte, hat das zuständige Amtsgericht in Siegen die Eigenverwaltung nach Ablauf der vorgegebenen Fristen Ende vergangener Woche aufgehoben. Damit sichert das Unternehmen den Standort sowie rund 50 Arbeitsplätze in Wilnsdorf.

„Wir freuen uns über die erfolgreiche Restrukturierung und möchten uns bei allen bedanken, die den Sanierungsprozess konstruktiv unterstützt haben“, sagt Gerhard Hillmann, Geschäftsführer der WEISSTALWERK Stahlhochbau GmbH & Co. KG, der das Unternehmen während der gesamten Eigenverwaltung uneingeschränkt und in vollem Umfang fortgeführt hat.

Bereits unmittelbar nach Antragstellung hat das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter seinen Geschäftsbetrieb stabilisiert und die Voraussetzungen für eine Fortführung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens getroffen. Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresPartner war mit seinen Partnerkollegen Andreas Budnik und Alexander Müller beauftragt, das Unternehmen für die Zukunft neu aufzustellen.

„Die Eigenverwaltung hat es uns ermöglicht, für die WEISSTALWERK Stahlhochbau ein neues Kapitel aufzuschlagen“, sagt Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Dirk Andres, der bereits eine Vielzahl von Unternehmen auf diesem Weg begleitet hat. Die Restrukturierung des Unternehmens umfasste unter anderem Anpassungen im Bereich der Personalstruktur sowie die Optimierung von Unternehmensprozessen.

Die WEISSTALWERK Stahlhochbau GmbH & Co. KG hatte im November 2015 beim zuständigen Amtsgericht in Siegen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Grund für diese Entscheidung war der negative Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2014/2015, der im Wesentlichen durch Schwierigkeiten bei zwei Großprojekten verursacht wurde. Das Amtsgericht hatte dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Durch die gerichtliche Anordnung verblieb die Leitung des Unternehmens bei der Geschäftsführung. Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung nutzte das Unternehmen die seit dem 1. März 2012 geltenden insolvenzrechtlichen Möglichkeiten, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu entwickeln und umzusetzen. Während der Eigenverwaltung wurde die Geschäftsführung durch den gerichtlich bestellten Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, überwacht.

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