AndresSchneider: TELBA AG soll in Eigenverwaltung saniert werden

10.07.2013

Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter und die Kunden können weiter in vollem Umfang und in gewohnter Qualität auf TELBA vertrauen

Die Gehälter der rund 400 Beschäftigten an deutschlandweit insgesamt neun Standorten sind über das Insolvenzgeld gesichert

Die TELBA GmbH in Löbichau und Berlin ist nicht betroffen

Düsseldorf, 9. Juli 2013. Die TELBA AG, herstellerunabhängiges ITK-Systemhaus in Düsseldorf und acht weiteren bundesweiten Standorten soll mit den Mitteln des Insolvenzrechts saniert und dauerhaft fortgeführt werden. Das Unternehmen hat dazu gestern beim Amtsgericht Düsseldorf die Eigenverwaltung beantragt.

Durch die gerichtliche Anordnung der Eigenverwaltung verbleibt die Unternehmensleitung weiterhin bei dem Vorstand. Die Aufgabe des vom Gericht eingesetzten vorläufigen Sachwalters Horst Piepenburg ist es unter anderem, die Geschäftsführung zu überwachen und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Die Ursachen für die Insolvenz liegen laut dem Vorstandsvorsitzenden Andreas Bargende vor allem darin, dass eine geplante Umfinanzierung nicht vor Ablauf eines Moratoriums abgeschlossen wurde. „Wir sind zuversichtlich, dass der TELBA nach der Antragstellung wieder alle Optionen offenstehen“, erläutert Bargende. „Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter. Wir werden unsere Kunden in vollem Umfang und in gewohnter TELBA Qualität weiter betreuen.“

Die Voraussetzungen dafür beurteilt der Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresSchneider positiv: „Nach umfassender Analyse der wirtschaftlichen Gesamtsituation ist dieser Schritt der beste Weg, den eingeschlagenen Restrukturierungskurs im Interesse aller wesentlichen Beteiligten erfolgreich abzuschließen.“ Positiv wertet er den Umstand, dass TELBA frühzeitig Sanierungsbemühungen in Gang gesetzt hat und diesen Weg nun konsequent weitergeht. In den nächsten Wochen werde man nun den Restrukturierungs- und Sanierungsplan finalisieren und im Anschluss gemeinsam mit allen wesentlichen Beteiligten mit der Umsetzung beginnen. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert.

Vom Insolvenzantrag nicht betroffen ist die TELBA GmbH in Löbichau und Berlin sowie den weiteren Standorten in Erfurt und Halle.

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