Anlagenbauer FAM aus Magdeburg startet Sanierung in Eigenverwaltung

25.02.2022

Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter

Magdeburg, 24.02.2022 – Nach zwei Corona-Krisenjahren mit einem großen Einbruch im Anlagenbau hat die Geschäftsführung der FAM GmbH heute beim zuständigen Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der Betrieb wird vollumfänglich fortgeführt.

Das Magdeburger Unternehmen FAM, Spezialist für Schüttgut-Technologie und Aufbereitungstechnik, steckt seit einigen Jahren in Schwierigkeiten und hat mit rückläufigem Auftragseingang zu kämpfen.

Die hinter der FAM GmbH stehende Investorengruppe war nicht mehr bereit, die geplanten Strukturveränderungen und Investitionen mitzutragen. Die für die Geschäftsführung überraschende Entscheidung fiel trotz eines erkennbaren Aufwärtstrends der letzten Monate und trotz des jüngst ausgehandelten Tarifvertrags für die Mitarbeiter am Standort Magdeburg, der Stellenstreichungen und einen Sozialplan vorsah.

Zur Umsetzung der nun anstehenden Sanierungsschritte wird die Geschäftsführung von den renommierten Sanierungsspezialisten Prof. Dr. Lucas F. Flöther und Dr. Florian Eckelt, beide Flöther & Wissing, als Generalhandlungsbevollmächtigte unterstützt. Daneben begleitet ein Sanierungsteam von BRL, u. a. mit den Partnern Stefan Denkhaus, Friedemann Schade und Victor Frhr. von dem Bussche das Eigenverwaltungsverfahren. „Internationale, grenzüberschreitende Konzernrestrukturierungen sind sehr komplex. Oberstes Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und die Finanzierung der laufenden Projekte sicherzustellen“, so Lucas Flöther.

FAM-Geschäftsführer Torsten Gerlach: „Die Umstrukturierung ist auf einem guten Weg. Insbesondere unsere globale Aufstellung trägt erste Früchte. Da der Gesellschafter nicht bereit war, diesen Weg bis zu Ende zu gehen, war der Schritt, nunmehr ein Sanierungsverfahren einzuleiten, leider unvermeidlich. Nun gilt es, angedachte neue Konzepte zügig nach vorne zu entwickeln.“

Die FAM GmbH unterhält weltweit Tochtergesellschaften, unter anderem in Kanada, Chile, Brasilien und Indien sowie eine Tochtergesellschaft für Servicedienstleistungen in Cottbus. Diese Gesellschaften sind von dem beantragten Eigenverwaltungsverfahren erst einmal nicht betroffen.

Die Geschäftsführung hat die Mitarbeiter heute über die Entscheidung und die nächsten Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter für die kommenden drei Monate sind über das Insolvenzgeld gesichert.

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