Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel im Gläubigerausschuss der F & P AG & Co KG

23.12.2005

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Die Gläubigerversammlung der F & P AG & Co. KG hat am 20.12.2005 in Kassel Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel von der renommierten Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar in den Gläubigerausschuss gewählt. Laut dem Bericht der Insolvenzverwaltung wurden die Anleger der F & P AG & Co. KG vom ersten Augenblick an betrogen.

Tübingen 22.12.2005 – Am 20.12.2005 fand in Kassel die erste Gläubigerversammlung im F&P-Finanzskandal statt. Vor zahlreichen Geschädigten erstatteten u.a. Herr Rechtsanwalt Georg Henningsmeier als von der BaFin eingesetzter Abwickler und Frau Rechtsanwältin Rüdlin als Insolvenzverwalterin Bericht.

Das Erstaunen der erschienenen Kapitalanleger war groß: “Da es sich bei der F & P AG & Co. KG um ein sog. “qualifiziertes Schneeballsystem” handelte, war die Gesellschaft von Anfang an insolvenzreif überschuldet”, so Rechtsanwalt Henningsmeier. Obwohl die Anlageberater die F&P-Beteiligung bis zuletzt als absolut sichere Kapitalanlage verkauft haben, mussten die Anleger jetzt erfahren, dass sie vom ersten Augenblick an Opfer eines Betruges geworden sind.

Verantwortlich für diesen Anlagebetrug ist in erster Linie die Geschäftsführung der F & P AG & Co. KG. Da die Buchführung chaotisch war und die Bilanzen gemäß § 256 AktG nichtig sind, stellt sich aber auch die Frage nach der Haftung des Wirtschaftsprüfers. Die Insolvenzverwaltung hat deshalb bereits angekündigt, dass sie diese Schadensersatzansprüche verfolgen wird.

Im Mittelpunkt der Versammlung stand die Wahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der Gläubigerausschuss unterstützt und überwacht die Insolvenzverwaltung. Als Vertreter von weit mehr als einhundert Anlegern wurde der Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel in den Gläubigerausschuss gewählt. Herr Dr. Steinhübel steht für die konsequente Wahrung der Anlegerrechte. Das kann gerade vor dem Hintergrund, dass eine ganze Reihe von Rechtsanwälten mandatsbeschränkt und auf Geheiß der Vermittler tätig geworden sind, nicht hoch genug geschätzt werden.

Wenn die Insolvenzverwaltung die Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer verfolgt, dann müssen die F&P-Geschädigten ihre Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Laut Aussage der Insolvenzverwalterin Rüdlin waren sämtliche F&P-Prospekte inhaltsleer. “Das betrügerische Schneeballsystem war für jeden Vermittler erkennbar”, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, “hinzukommt, dass in Fachpublikationen seit vielen Jahren vor einer Investition in die F & P AG & Co. KG gewarnt worden ist.”

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