Anwaltskanzlei Axel G. Günther: Berufung der Deutsche Post AG im Rechtsstreit Deutsche Post AG ./. Regionalpost Delmenhorst durch das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen

09.06.2006

Anwaltskanzlei Axel G. Günther

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Ergebnis das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt, wonach die von Gerichten derzeit noch zu beachtende eingetragene Wortmarke “POST” gegenüber Unternehmen, die beispielsweise “Regionalpost” firmieren, kein Recht zum Verbot gibt (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.05.2006, Aktenzeichen: I-20 U 225/05).

Damit ist ein weiteres Oberlandesgericht nach Hamburg und Köln zu der obergerichtlichen Auffassung gelangt, dass die Wortmarke “POST” kennzeichnungsschwach ist, da das Wort von Haus aus beschreibend ist.

In dem vorliegenden Rechtsstreit wollte die Deutsche Post AG dem in Delmenhorst tätigen regionalen Postdienstunternehmen verbieten lassen, im Rahmen seiner Tätigkeit als Postdienstunternehmen weiterhin seine Firma “Regionalpost Delmenhorst”, die auch im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen ist, weiter zu benutzen.

Es gilt als wahrscheinlich, dass die Deutsche Post AG gegenüber dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Revision zum Bundesgerichtshof suchen wird. Dort streitet die Deutsche Post AG bereits gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln, bei dem sie aus der Wortmarke “POST” gegenüber der Marke “CitiPost” unterlag.

Weitere Auskünfte erteilt Rechtsanwalt Axel G. Günther unter 06322-979760.

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