Anwaltskanzlei Axel G. Günther: BPatG - Wortmarke POST bleibt gelöscht
Anwaltskanzlei Axel G. Günther
RA Axel G. Günther, Bad Dürkheim, vertrat den BdKEP Bundesverband der Kurier-, Express-, und Postdienste e.V., Hamburg, auch vor dem Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren gegen die Deutsche Post AG. Mit einer zu Ostern den Beteiligten zugestellten Entscheidung bestätigte das Bundespatentgericht die vom Markenamt im Dezember 2005 vorgenommene Löschung der Wortmarke POST, die die Deutsche Post AG zunächst unter Vorlage von drei Meinungsforschungsgutachten zur Eintragung erwirkt hatte.
Das BPatG bestätigt die Auffassung des BdKEP, dass der Beweis der Verkehrsdurchsetzung durch die DPAG trotz demoskopisch ermittelter Zurechnungswerte von um die 80% nicht erbracht wurde, da mit diesem Gutachten kein Bedeutungswandel des Wortes PIOST vom sachlich beschreibenden Wort zum Unternehmenskennzeichen belegt wurde. Vielmehr sei nach über einem Jahrhundert des Monopols, das noch nicht vollständig aufgehoben sei, davon auszugehen, dass die Deutsche Post AG von den Bevölkerungskreisen auch nur einfach sachlich mit dem Wort beschrieben wird und dass die sachliche Wortbedeutung beschreibend auch für die nach und nach dem Markt zutretenden Wettbewerber gelte. Wenn noch ein sachlicher, beschreibender Wortgebrauch möglich sei und nicht durch einen Wandel zum Kennzeichen aufgehoben ist, dann sind an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung besonders hohe Maßstäbe anzulegen, denen vorliegend die Gutachten nicht ausreichten.
Das BPatG ließ die Rechtsbeschwerde zum BGH zu, da nach Meinung des BPatG die Frage der Monopolwirkung auch nach der LOTTO-Entscheidung noch nicht umfassend genug höchstrichterlich geklärt ist.
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