Anwaltskanzlei Axel G. Günther: Landgericht Nürnberg präzisiert in einem Rechtsstreit vorläufig seine markenrechtliche Einschätzung in Sachen “POST”

09.06.2006

Anwaltskanzlei Axel G. Günther

In einem Rechtsstreit der Deutsche Post AG gegen ein Unternehmen mit der Firma “dCP – deutsche CityPost” hat das Gericht in mündlicher Verhandlung zu erkennen gegeben, dass es der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Köln zuneigt, das eine Klage der Deutsche Post AG gegen die Firma “CitiPost” abgewiesen hatte.

Die Deutsche Post AG hatte die Klage gegen ein in Norddeutschland tätiges Unternehmen deshalb in Nürnberg erhoben, weil das Landgericht Nürnberg vor längerer Zeit der Deutsche Post AG Schutz gegen die Firma “Deutsche Brief Post” zugesprochen hatte, weshalb die Deutsche Post AG meinte, das Landgericht müsse dies nun auch im Fall der dCP – deutsche CityPost gleichartig beurteilen. Das Landgericht Nürnberg wies in der mündlichen Verhandlung vom 31.03.2006 erläuternd darauf hin, dass es die beiden Fälle als unterschiedlich einstufe, da im Fall der “Deutsche Brief Post” eine Ähnlichkeit mit der mittlerweile gelöschten Marke “Deutsche Bundespost” gesehen wurde, also der Rechtsvorgängerin der Deutsche Post AG.

Das Landgericht Nürnberg teilte mit, dass es im August 2006 eine Entscheidung verkünden wird, ließ aber offen, ob es sich dabei um ein Endurteil oder um einen Beschluss zur Aussetzung des Verfahrens handeln wird, bis das Bundespatentgericht endgültig über die Löschung der Wortmarke “POST” entschieden hat.

Das Bundespatentgericht hat in dem Löschungsverfahren, in dem Rechtsanwalt Günther den BdKEP – Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e. V., Hamburg, vertritt, Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 11.10.2006 bestimmt. Es ist daher mit einer zeitlich nahen Entscheidung des Bundespatentgerichts über den im Dezember 2005 gefassten Löschungsbeschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes zu rechnen.

Weitere Auskünfte erteilt Rechtsanwalt Axel G. Günther unter 06322 979760.

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