Anwaltskooperation TILP Rechtsanwälte und NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft: Bundesrat will Anlegerschutz aushebeln: die Akten der BaFin sollen künftig zu bleiben

09.02.2009

TILP Rechtsanwälte und NIEDING + BARTH

Gesetzentwurf soll Anlegerschutz in Deutschland den Riegel vorschieben - Bundesrat beantragt für das Finanzwesen Ausnahmeregelung im Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Frankfurt am Main/ Kirchentellinsfurt, 05. Februar 2009

Die auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte warnen eindringlich davor, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Lasten des Anlegerschutzes aufzuweichen. Das 2006 in Kraft getretene Gesetz gewährt jeder Person, unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit, ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht bei Einrichtungen des Bundes. Auf Initiative von Bayern hat sich der Bundesrat nunmehr für die pauschale Ausklammerung aller Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht ausgesprochen. Der Vorstoß wurde versteckt in seiner Stellungnahme zum Bundesregierungs-Entwurf des so genannten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (Drucksache 827/08). Damit sollen zukünftig insbesondere auch die Akten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossen bleiben. Nicht zuletzt im Zuge der Finanzkrise schadet dieser Vorschlag den Investoren am Finanzplatz Deutschland. „Damit verschärft sich die bereits tiefe Vertrauenskrise in das deutsche Bankensystem zusätzlich, wenn hier eine weitere Black Box geschaffen wird“, unterstreicht Rechtsanwalt Klaus Nieding.

Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß unter anderem mit einem von der Anwaltskooperation TILP Rechtsanwälte und Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft erstrittenen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Schadensfall Phoenix. Im März 2008 gewährte das Gericht auf Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG Einsicht in Akten der BaFin (AZ: 7 E 5426/06(2)). In der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf heißt es nun, dass diese Auslegung des IFG nachteilig für die Funktionsfähigkeit der Bankenaufsicht sei. Zur Wahrung des Bankgeheimnisses ist die BaFin vor Öffnung der Akten verpflichtet, personenbezogene Daten zu schwärzen. Dies verursache der Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand und sei kaum durchführbar. Zudem erfülle die BaFin ein öffentliches Interesse in ihrer Aufsichtspflicht, aus dem sich Ansprüche privater Natur nicht ableiten ließen. „Das ist ein weiterer Versuch, die bisherigen Erfolge unserer Arbeit für einen wirksamen Anlegerschutz in Deutschland auszuhebeln“, urteilt Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Im deutschen Kapitalanlagerecht obliegt die Beweislast einer Falschberatung dem Anleger. Im Fall Phoenix hatte die BaFin als aufsichtführende Behörde die Kapitalanlagegesellschaft 2002 geprüft, bevor 2005 die Insolvenz des Unternehmens öffentlich wurde. Für die geschädigten Anleger ist darum die Einsicht in die Akten der BaFin besonders bedeutsam. „Schadenersatz kann aufgrund der Beweislast vielfach nur derjenige geltend machen, der Kenntnis über interne Vorgänge der Gegenpartei hat“, erläutert Nieding. „Diese Rechtslage wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch weiter verschlechtert, was auch angesichts der bisherigen Verlautbarungen des Verbraucherministeriums zur Umkehr der Beweislast bei Beratungsfehlern verwundert“, kommentiert Tilp.

TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de)

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „den Marktführer...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (12.4.2008), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009 der juristischen Fachpublikation JUVE nennt die Kanzlei einen „beherrschenden Akteur“ der Szene, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion“ und hohe fachliche Kompetenz“. TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt.

Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de)

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2008/09). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten.

Kontakt:

TILP Rechtsanwälte

 

RA Andreas Tilp

 

Einhornstraße 21

 

72138 Kirchenteillinsfurt

 

Telefon: +49-7121-90909-0

 

Fax: +49-7121-90909-81

 

E-Mail: andreas.tilp@tilp.de

 

Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

 

RA Klaus Nieding

 

An der Dammheide 10

 

60486 Frankfurt

 

Telefon: +49-69-238538-0

 

Fax: +49-69-238538-10

 

E-Mail: K_Nieding@niedingbarth.de

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